Der Steuerbonus für eine Wärmepumpe ist in Deutschland die Steuerermäßigung nach § 35c EStG: Eigentümer eines selbst genutzten Wohnhauses, das älter als zehn Jahre ist, ziehen 20 % der Kosten über drei Jahre direkt von der Steuerschuld ab, höchstens 40.000 € je Objekt. Er ersetzt die Förderung der KfW, schließt sie für dieselben Kosten aber auch aus.
Stand 2026 liegt der KfW-458-Zuschuss für den Heizungstausch bei 30 % bis maximal 70 % (80 % nur bis 30.000 € zu versteuerndem Einkommen). Diese Seite vergleicht beide Wege mit Rechenbeispielen, klärt Anspruch, Fristen und Eintrag in der Steuererklärung und räumt mit Begriffen aus österreichischen Quellen auf.
Steuerbonus nach § 35c EStG und KfW-458-Heizungsförderung im Vergleich
Der Steuerbonus nach § 35c EStG und die KfW-458-Heizungsförderung unterscheiden sich in Mechanik, Auszahlungsweg und Zeitpunkt. Der Steuerbonus mindert die Einkommensteuer um 20 % der begünstigten Kosten, verteilt auf drei Jahre mit 7 %, 7 % und 6 %. Die Bemessungsgrundlage ist auf 200.000 € begrenzt, der Höchstbetrag liegt damit bei 40.000 €.
Die KfW 458 zahlt dagegen einen Zuschuss. Die Grundförderung für Wärmepumpen liegt Stand 2026 bei 30 %. Hinzu kommen Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, der Gesamtdeckel liegt bei 70 % und bei 80 % nur bis 30.000 € zu versteuerndem Einkommen (zvE). Der Antrag erfolgt nach Auftragserteilung und vor Rechnungseingang.
Beide Wege schließen sich für dieselben Kosten aus. Wer als Selbstnutzer in einem Gebäude wohnt, das älter als zehn Jahre ist, und Einkommensteuer zahlt, sollte beide Varianten gegenrechnen, bevor der Auftrag unterschrieben wird.
Rechenbeispiel: Wärmepumpe mit 28.000 € förderfähigen Kosten
Der Steuerbonus nach § 35c EStG beträgt bei einer Wärmepumpe mit 28.000 € Kosten insgesamt 5.600 €. Der KfW-458-Zuschuss liegt je nach zu versteuerndem Einkommen (zvE) im selben Beispiel zwischen 12.880 € und 22.400 €. Beide Förderwege schließen sich für dieselben Kosten aus. Als Rechenbasis dient der förderfähige Kostenwert der 1. Wohneinheit bei KfW 458: 28.000 € (Stand 03.11.2026).
Die KfW-458-Zuschüsse setzen sich 2026 so zusammen: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und ein nach zvE gestaffelter Einkommensbonus von 40 %, 30 % oder 10 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 01.08.2028. Der Gesamtfördersatz ist auf 70 % gedeckelt. Nur bis 30.000 € zvE gelten 80 %. Die Tabelle zeigt die Obergrenzen ohne Familienzuschlag.
zvE | Gesamtfördersatz (Obergrenze) | KfW-458-Zuschuss | § 35c-Steuerbonus gesamt (3 Jahre) |
|---|---|---|---|
bis 30.000 € | 80 % (30 + 16 + 40 = 86 %, gedeckelt) | 22.400 € | 5.600 € |
30.001 bis 40.000 € | 70 % (30 + 16 + 30 = 76 %, gedeckelt) | 19.600 € | 5.600 € |
40.001 bis 50.000 € | 56 % (30 + 16 + 10) | 15.680 € | 5.600 € |
über 50.000 € | 46 % (30 + 16) | 12.880 € | 5.600 € |
Eigene Berechnung auf Basis der KfW-458-Fakten (Stand 03.11.2026, BEG-Regelwerk seit 21.07.2026) und § 35c EStG; Familienzuschlag nicht berücksichtigt; Annahme: selbstnutzender Eigentümer, Austausch einer fossilen Heizung
Der Steuerbonus verteilt sich auf drei Jahre: 7 % (1.960 €), 7 % (1.960 €) und 6 % (1.680 €) der 28.000 €. Das ergibt 5.600 €. Bei niedrigem zvE liegt der Zuschuss im Beispiel um 16.800 € über dem Steuerbonus. Selbst über 50.000 € zvE bleibt die KfW 458 mit 12.880 € vorn. Der Steuerbonus mindert zudem nur die tatsächlich festgesetzte Einkommensteuer. Ohne ausreichende Steuerschuld läuft er ins Leere.
Der Steuerbonus hat dafür einen höheren Kostenrahmen. § 35c erkennt bis zu 200.000 € Aufwand an und führt zu höchstens 40.000 € Steuerermäßigung. KfW 458 deckelt die förderfähigen Kosten der 1. Wohneinheit bei 28.000 €. Wer neben dem Heizkesseltausch eine umfassende thermisch-energetische Sanierung plant, sollte deshalb prüfen, welche Kostenpositionen zur Heizung zählen. Dieselbe Position darf nie doppelt gefördert werden.
Wichtige Fragen zum Steuerbonus bei der Wärmepumpe
Antrag: Der Steuerbonus braucht keinen Antrag vor Baubeginn. Sie machen ihn in der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend. Er ist keine Sonderausgabe, sondern eine direkte Ermäßigung der Steuerschuld.
Begünstigte Gebäude: Begünstigt ist nur selbst genutztes Wohneigentum in einem Gebäude, das älter als 10 Jahre ist. Vermietete Einheiten und gewerblich genutzte Gebäudeteile gehören nicht dazu. Ein privat genutztes Gebäude allein genügt nicht, es muss selbst bewohnt werden.
Wohnungseigentümer: Saniert eine Wohnungseigentümergemeinschaft, kann der einzelne Wohnungseigentümer nur seinen Anteil für die selbst bewohnte Wohnung ansetzen. Lassen Sie sich die Aufteilung von der Verwaltung bescheinigen.
Zeitpunkt: Die Steuerermäßigung greift für eine Heizungsmodernisierung nach Abschluss der Maßnahme. Sie ist daher auch rückwirkend für bereits fertige Arbeiten möglich, nicht für künftige. Das gilt nicht für KfW 458: Dort stellen Sie den Antrag nach Auftragserteilung und vor Rechnungseingang.
Berücksichtigungszeitraum: Der Berücksichtigungszeitraum umfasst drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %). Unsere Faktenbasis nennt keine Verlängerung durch weitere Maßnahmen. Klären Sie das vorab mit Ihrem Steuerberater.
Mindestgrenze: Eine Pauschale wie bei der Öko-Sonderausgabenpauschale anderer Länder kennt § 35c nicht. Abgesetzt werden die tatsächlichen Kosten bis 200.000 €. Bei KfW 458 gilt eine Mindestinvestition von 300 € brutto.
Wer ein fossiles Heizungssystem durch ein klimafreundliches Heizungssystem ersetzt, fährt mit KfW 458 in der Regel besser. Der Steuerbonus lohnt sich vor allem bei hoher Einkommensteuerschuld oder wenn keine direkte Förderung möglich ist. Beide Wege sind für dieselben Kosten ausgeschlossen. Prüfen Sie verbindliche Werte bei kfw.de und beim Finanzamt.
Entscheidungsregeln vor Auftrag und Antrag
Die Entscheidung zwischen Steuerbonus und Zuschuss hängt von vier Prüfpunkten ab: Eigennutzung, Gebäudealter, Steuerschuld und Heizungsart im Bestand. Die KfW 458 gilt nur beim Wechsel von einer fossilen Heizung zu einer erneuerbaren Heizung. Der Steuerbonus setzt eine ausreichende Einkommensteuerschuld voraus, die über drei Jahre tatsächlich verrechnet werden kann.
Prüfpunkte vor Vertragsabschluss
Selbstnutzung im Objekt mit Hauptwohnsitz ist belegbar
Gebäude ist älter als zehn Jahre
Einkommensteuerschuld reicht für die Raten 7 %, 7 % und 6 % aus
Bisherige Heizung ist fossil (Öl, Gas, Kohle oder Nachtspeicher)
Kein KfW-261-Vorhaben am selben Gebäude geplant (generell ausgeschlossen, 3 Jahre Sperrfrist)
Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung vor dem KfW-458-Antrag
KfW-458-Antrag erfolgt nach Auftragserteilung, vor Rechnungseingang
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 um 4 Prozentpunkte
Grundförderung Wärmepumpe ändert sich ab [Q1 2027] (vorläufiger Platzhalter der Richtlinie)
Steuerliche Begünstigung der Heizungsmaßnahme mit dem Steuerberater klären
Verbindliche Konditionen prüfen Sie auf kfw.de und bei Ihrem Steuerberater. Die Berechnung im FörderCheckPro zeigt beide Wege nebeneinander, damit Sie den höheren Nettovorteil erkennen, bevor Sie einen Auftrag erteilen.
Häufige Fragen
Wer kann den Steuerbonus nach § 35c EStG für eine Wärmepumpe nutzen?
Den Steuerbonus nach § 35c EStG können nur Eigentümer nutzen, die die Immobilie selbst bewohnen. Vermieter und Eigentümer ohne Eigennutzung sind ausgeschlossen. Das Gebäude muss zudem älter als 10 Jahre sein.
Eigennutzung des Wohneigentums als Hauptwohnsitz
Gebäude älter als 10 Jahre zum Zeitpunkt der Maßnahme
Steuerpflicht: Der Bonus wird mit der Einkommensteuer verrechnet und setzt eine ausreichende Steuerschuld voraus
Fehlt die Steuerpflicht oder reicht die Einkommensteuerschuld nicht aus, bringt der Steuerbonus keinen Vorteil. In diesem Fall ist die direkte Förderung über die KfW-Heizungsförderung (KfW 458) in der Regel der bessere Weg.
Wann lohnt sich der Steuerbonus gegenüber der KfW-Heizungsförderung bei einer Wärmepumpe?
Der Steuerbonus lohnt sich gegenüber der KfW-Heizungsförderung nur in Ausnahmefällen, weil er bei gleichen Kosten meist nur 20 % der Ausgaben erstattet. Die Grundförderung der KfW-458-Heizungsförderung liegt seit dem Reformstart am 21.07.2026 bei 30 % und wird durch Boni ergänzt, abhängig vom zu versteuernden Einkommen.
Rechenbeispiel: Bei förderfähigen Kosten von 30.000 € ergibt der Steuerbonus insgesamt 6.000 € (3 Jahre: 2.100 €, 2.100 €, 1.800 €). Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 € Steuerbonus auf 200.000 € Kosten. Ob sich der Weg rechnet, entscheidet die individuelle Steuerlast. Die verbindlichen Konditionen prüfen Sie auf kfw.de.
Warum lassen sich Steuerbonus und KfW- oder BAFA-Förderung nicht für dieselbe Wärmepumpe kombinieren?
Steuerbonus nach § 35c EStG und KfW- oder BAFA-Förderung sind Alternativen. Dieselbe Kostenposition darf nie zweimal aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Deshalb schließt der Steuerbonus die BAFA- und KfW-Förderung für dieselben Kosten vollständig aus.
Der Steuerbonus hat dafür einen Vorteil bei der Antragstellung: Er verlangt keinen Antrag vor Baubeginn und kann rückwirkend geltend gemacht werden. Die KfW-Heizungsförderung dagegen setzt einen Antrag nach Auftragserteilung und vor Rechnungseingang voraus. Wer den Zuschuss will, muss diese Reihenfolge einhalten.
