KfW 261 vs 262 vs 297: Modernisierungskredit-Programme im Vergleich

Modernisierungskredit KfW 261, die aktuelle KfW-Förderung für Nichtwohngebäude und KfW 297 im Vergleich: Konditionen, Tilgungszuschüsse, Antragswege und Förderhöhen (Stand 2026).

Die KfW bietet mit den Programmen KfW 261 (Wohngebäude – Kredit), KfW 297/298 (Klimafreundlicher Neubau) unterschiedliche Finanzierungswege für energetische Modernisierung und Neubau. Stand 2026 ist KfW 261 der zentrale Förderkredit für Sanierungen zum Effizienzhaus. KfW 297 richtet sich ausschließlich an Neubau-Projekte mit Effizienzhaus-40-Standard und Nachhaltigkeits-Klasse. Dieser Vergleich zeigt Ihnen, welches Programm für welche Projektart greift, wie sich Tilgungszuschüsse, Kreditbeträge und Kombinationsmöglichkeiten unterscheiden und welche Antragswege für Energieberater, Modernisierungsberater und Finanzierungsvermittler relevant sind.

KfW 261 Modernisierungskredit: Konditionen und Zinssätze im Detail

Der KfW 261 Modernisierungskredit bietet seit 2021 Darlehen bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für energetische Sanierungen zum Effizienzhaus-Standard. Der effektive Jahreszins liegt Stand 2026 zwischen 0,81 % und 2,45 %, abhängig von Bonität, Laufzeit und erreichtem Effizienzhaus-Niveau. Je höher der energetische Standard, desto günstiger die Kondition: Für ein Effizienzhaus 40 sind die Zinssätze typischerweise 0,3–0,5 Prozentpunkte niedriger als für ein Effizienzhaus 85.

KfW 261 Konditionen im Überblick (Stand 2026)

MerkmalWert / Bedingung
Max. Darlehenssumme150.000 € pro Wohneinheit
Effektiver Jahreszins0,81 % – 2,45 % (bonitätsabhängig)
Tilgungsfreie Anlaufjahre1–5 Jahre wählbar
Laufzeit4–30 Jahre
Tilgungszuschuss5 % (EH 85) bis 25 % (EH 40)

Zusätzlich zum günstigen Zins gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 % der Darlehenssumme (maximal 37.500 Euro bei EH 40). Dieser wird nach Abschluss der Maßnahmen direkt von der Restschuld abgezogen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über ein durchleitendes Finanzinstitut vor Vorhabenbeginn; Eigenleistung ist nicht förderfähig (Quelle: KfW Merkblatt 261, Stand Januar 2026).

KfW 262 Zuschuss: Warum das Programm 2024 eingestellt wurde

Das KfW 262 Zuschuss-Programm existiert seit Juli 2022 nicht mehr und wird häufig mit dem aktuellen KfW 261 Kredit verwechselt. Ursprünglich bot KfW 262 direkte Zuschüsse (keine Rückzahlung) von bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit für Sanierungen zum Effizienzhaus. Die Einstellung erfolgte im Rahmen der BEG-Reform nach dem abrupten Förderstopp im Januar 2022, als die Bundesmittel innerhalb weniger Tage erschöpft waren (BMWK-Pressemitteilung 27.01.2022).

Achtung: Wichtig für Altanträge Anträge, die vor dem 24.01.2022 bei der KfW eingegangen waren, wurden nach Prüfung noch bewilligt. Wer nach diesem Stichtag einen Antrag eingereicht hat, erhielt einen Ablehnungsbescheid. Ein Widerruf oder eine Neubeantragung ist nicht mehr möglich.

Seit Mitte 2022 bündelt die KfW die Sanierungsförderung ausschließlich im KfW 261 Kredit mit integriertem Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss im KfW 261 entspricht wirtschaftlich einem Zuschuss, setzt jedoch eine Kreditaufnahme voraus. Eigentümer, die keine Fremdfinanzierung wünschen, haben seit 2022 keine reine Zuschuss-Option mehr im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – ein häufiger Kritikpunkt von Verbraucherschutzorganisationen und Energieberaterverbänden (GIH-Stellungnahme Februar 2023).

KfW 297 Einzelmaßnahmen: Kreditalternative ohne Effizienzhaus-Pflicht

Während KfW 261 eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus-Standard voraussetzt, fördert KfW 297 seit 2021 energetische Einzelmaßnahmen ohne Verpflichtung zur Gesamtsanierung. Kreditsumme bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit, effektiver Jahreszins ab 2,16 % (Stand 2026, bonitätsabhängig). Der Tilgungszuschuss beträgt pauschal 20 % der förderfähigen Kosten (maximal 12.000 Euro), unabhängig von der gewählten Maßnahme – deutlich weniger als die 25 % beim KfW 261 für Effizienzhaus 40.

  • Dämmung von Außenwänden, Dach, Kellerdecke (U-Wert-Anforderungen nach BEG-TRL)
  • Fenster- und Außentürentausch (U_w ≤ 0,95 W/(m²·K))
  • Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (WRG-Grad ≥ 80 %)
  • Heizungserneuerung auf Basis erneuerbarer Energien (seit 2024 nur noch über KfW 458, nicht KfW 297)

Tipp: Wann KfW 297 statt KfW 261? KfW 297 lohnt sich, wenn Sie gezielt eine oder zwei Maßnahmen umsetzen wollen (z. B. Dämmung + Fenster), aber kein Effizienzhaus-Niveau erreichen können oder möchten. Die Antragstellung ist schneller, da keine Effizienzhaus-Bestätigung erforderlich ist – ein BAFA-zugelassener Energieberater muss lediglich die Technische Projektbeschreibung (TPB) ausfüllen.

Wichtig: Ab 2024 sind Heizungstausch-Maßnahmen aus KfW 297 ausgegliedert und laufen separat über KfW 458 (Heizungsförderung für selbstnutzende Eigentümer) bzw. KfW 459 (Heizungsförderung für Vermieter). Dadurch deckt KfW 297 nur noch die Gebäudehülle und Anlagentechnik außer Heizung ab (KfW-Merkblatt 297, Update März 2024).

Häufige Fragen

Was kostet der Modernisierungskredit KfW 261 und welche Konditionen gelten 2026?

Der KfW 261 ist ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus. Der effektive Jahreszins liegt bei 0,80–1,90 % (Stand 2026), abhängig von Bonität und Laufzeit. Die Kreditsumme beträgt bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum Effizienzhaus 40, 55 oder 70.

Zusätzlich erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 5–25 % der Darlehenssumme – maximal 37.500 Euro pro Wohneinheit bei Effizienzhaus 40. Beispiel: Bei 100.000 Euro Kreditsumme und Effizienzhaus 55 (15 % Zuschuss) müssen Sie nur 85.000 Euro zurückzahlen. Zinsbindung bis zu 30 Jahre, tilgungsfreie Anlaufjahre wählbar (1–3 Jahre).

Wer kann den KfW 261 beantragen und welche Immobilien sind förderfähig?

Antragsberechtigt sind Privateigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter und Genossenschaften. Die zu sanierende Immobilie muss ein Wohngebäude sein, für das der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde.

  • Ein- und Zweifamilienhäuser (auch Doppelhaushälften, Reihenhäuser)
  • Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen
  • Wohneigentum im Erbbaurecht
  • Gemischt genutzte Gebäude, sofern >50 % Wohnfläche (nur Wohnanteil förderfähig)

Achtung: Wichtig: Ferienhäuser, reine Gewerbeimmobilien und Neubauten sind vom KfW 261 ausgeschlossen. Für Neubauten nutzen Sie das KfW-Programm 297/298 (Klimafreundlicher Neubau).

Wie unterscheidet sich der KfW 261 vom KfW 262 und KfW 297?

Die drei Programme adressieren unterschiedliche Vorhaben:

ProgrammVerwendungszweckTilgungszuschussMax. Kreditsumme
KfW 261Sanierung zum Effizienzhaus (Bestand)Ja, 5–25 %150.000 € / WE
KfW 270Ergänzungskredit zu BAFA-FörderungNein120.000 € / WE
KfW 297/298Neubau Effizienzhaus 40Ja, 5–15 %150.000 € / WE

Für Einzelmaßnahmen (Heizung, Dämmung) nutzen Sie heute die BAFA BEG EM (Zuschuss, kein Kredit) oder das KfW-Programm 270 (Ergänzungskredit zu BAFA-Förderung). Der KfW 261 lohnt sich nur bei Komplettsanierung zum Effizienzhaus, da nur dann der Tilgungszuschuss greift.

Tipp: Wenn Sie nur Heizung oder Dämmung erneuern, prüfen Sie BAFA BEG EM (bis zu 20 % Zuschuss, bei Heizungstausch bis zu 70 % für einkommensschwache Haushalte) – diese Förderung ist in vielen Fällen wirtschaftlicher als ein reiner Kredit.