Effizienzhaus-Stufen Vergleich: 40, 55, 70, 85 und Denkmal im Detail
Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal im direkten Vergleich: Technische Anforderungen, Förderhöhen und wirtschaftliche Bewertung (Stand 2026).
Die Effizienzhaus-Stufen bilden das Kerngerüst der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie definieren, wie viel Primärenergie ein Gebäude im Vergleich zum gesetzlichen Neubau-Referenzgebäude verbrauchen darf und welche Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle zulässig sind. Stand 2026 fördert die KfW über das Programm KfW 261 fünf Effizienzhaus-Stufen: 40, 55, 70, 85 und Denkmal. Je niedriger die Zahl, desto höher die energetische Anforderung – und desto höher der Tilgungszuschuss.
Für Energieberater und Modernisierungsberater ist der präzise Vergleich der Stufen entscheidend, um Kunden fundiert zu empfehlen, welches Effizienzniveau wirtschaftlich sinnvoll und technisch realisierbar ist. Dieser Vergleich zeigt technische Parameter, Förderhöhen und typische Maßnahmenpakete in tabellarischer Form. Alle Angaben Stand 2026, Quelle: KfW-Merkblätter, BEG-Richtlinien (BMWK).
Förderhöhe und Kreditkonditionen im Effizienzhaus-Vergleich (Stand 2026)
Die Förderhöhe bei der KfW-Sanierungsförderung (KfW 261) richtet sich direkt nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe. Je ambitionierter der Standard, desto höher fallen Tilgungszuschuss und maximaler Kreditbetrag aus. Beim Effizienzhaus 40 erhalten Sie bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit mit 20 % Tilgungszuschuss (maximal 30.000 Euro geschenkt). Effizienzhaus 55 wird mit bis zu 150.000 Euro und 15 % Tilgungszuschuss (22.500 Euro) gefördert, während Effizienzhaus 70 auf 120.000 Euro Kredit und 10 % Zuschuss (12.000 Euro) begrenzt ist (Quelle: KfW, Merkblatt 261, Stand März 2026).
Effizienzhaus-Stufen Fördervergleich (KfW 261, Stand 2026)
| Effizienzhaus-Stufe | Max. Kredit/WE | Tilgungszuschuss | Max. Zuschussbetrag |
|---|---|---|---|
| EH 40 | 150.000 € | 20 % | 30.000 € |
| EH 55 | 150.000 € | 15 % | 22.500 € |
| EH 70 | 120.000 € | 10 % | 12.000 € |
| EH 85 | 120.000 € | 5 % | 6.000 € |
| EH Denkmal | 120.000 € | 5 % | 6.000 € |
Für Effizienzhaus 85 und Effizienzhaus Denkmal sinkt die Förderung auf 5 % Tilgungszuschuss bei maximal 120.000 Euro Kreditrahmen (6.000 Euro Zuschuss). Wichtig: Die Förderkonditionen gelten nur für Bestandsgebäude im KfW-Programm 261. Neubauten unterliegen seit 2023 eigenen Vorgaben (KfW 297/298). Ergänzend zur Kreditsumme kann die EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) mit +2,5 % Tilgungszuschuss kombiniert werden, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen stammen.
Tipp: Rechenbeispiel Mehrfamilienhaus Sanierung eines 4-Parteien-Hauses auf EH 55 mit EE-Klasse: 4 × 150.000 € = 600.000 € Kredit. Tilgungszuschuss 17,5 % (15 % Basis + 2,5 % EE) = 105.000 € geschenkt. Effektivzins ca. 2,09 % p. a. (Stand Q1/2026, bonitätsabhängig).
Primärenergiebedarf vs. Transmissionswärmeverlust: Die zwei Kennzahlen im Vergleich
Ein Effizienzhaus-Standard wird durch zwei technische Grenzwerte definiert: den Primärenergiebedarf (QP) und den Transmissionswärmeverlust (H'T). Beide müssen gleichzeitig unterschritten werden, um eine Stufe zu erreichen. Der Primärenergiebedarf bezieht sich auf die Gesamtenergiebilanz des Gebäudes inklusive Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung – bewertet mit Primärenergiefaktoren (z. B. Strom 1,8; Erdgas 1,1; Umweltwärme 0,0; Stand GEG 2024). Ein Effizienzhaus 55 darf maximal 55 % des Primärenergiebedarfs eines vergleichbaren Referenzgebäudes nach GEG aufweisen.
Der Transmissionswärmeverlust misst dagegen die Qualität der Gebäudehülle: Wie viel Wärme geht durch Wände, Dach, Fenster und Bodenplatte verloren? Beim Effizienzhaus 55 sind maximal 70 % des H'T-Werts des Referenzgebäudes zulässig, bei Effizienzhaus 40 nur noch 55 %. Diese doppelte Anforderung verhindert einseitige Lösungen: Sie können ein schlecht gedämmtes Haus nicht allein durch eine große Photovoltaikanlage zum Effizienzhaus machen – die Hülle muss stimmen.
Grenzwerte Primärenergie & Transmission im Vergleich (Basis: GEG-Referenzgebäude = 100 %)
| Effizienzhaus-Stufe | Max. Primärenergiebedarf (QP) | Max. Transmissionswärmeverlust (H'T) |
|---|---|---|
| EH 40 | 40 % | 55 % |
| EH 55 | 55 % | 70 % |
| EH 70 | 70 % | 85 % |
| EH 85 | 85 % | 100 % |
| EH Denkmal | 160 % | 175 % |
Hinweis: Sonderfall Effizienzhaus Denkmal Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten deutlich gelockerte Anforderungen (160 % QP, 175 % H'T), da historische Fassaden oft nicht vollgedämmt werden dürfen. Trotzdem ist KfW-Förderung möglich – vorausgesetzt, die Maßnahmen sind mit der Denkmalbehörde abgestimmt.
In der Praxis bedeutet das: Wer Effizienzhaus 40 anstrebt, braucht eine hervorragende Dämmung (U-Werte Außenwand ≤ 0,15 W/(m²·K), Dach ≤ 0,12 W/(m²·K), Dreifachverglasung) plus effiziente Anlagentechnik (z. B. Wärmepumpe mit JAZ ≥ 4,0, kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung ≥ 80 %). Für Effizienzhaus 85 genügen Standarddämmstärken (14–16 cm Außenwand, Zweifachverglasung), kombiniert mit moderner Brennwerttechnik oder Hybridheizung.
Häufige Fragen
Welche Effizienzhaus-Stufe eignet sich am besten für die Sanierung eines Altbaus?
Für die Altbausanierung empfehlen sich in der Regel die Effizienzhaus-Stufen 70 oder 85, da sie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen energetischer Verbesserung, Kosten und bauphysikalischer Machbarkeit bieten (Stand 2026).
Effizienzhaus 85 ist häufig die wirtschaftlichste Wahl: Der Primärenergiebedarf liegt 15 % unter dem eines Referenzgebäudes nach GEG 2023, bei einem transmissionsbedingten Wärmeverlust (H'T) von maximal 100 % des Referenzwerts. Die KfW 261 fördert diese Stufe mit einem Kredit von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von 5 % (6.000 €).
Effizienzhaus 70 erreicht eine höhere Energieeinsparung (30 % unter Referenz, H'T 85 %) und wird mit 10 % Tilgungszuschuss (12.000 €) gefördert. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten Sonderregeln: Die Effizienzhaus Denkmal-Stufe verzichtet auf den H'T-Nachweis und orientiert sich ausschließlich am Primärenergiebedarf, Tilgungszuschuss 5 %.
Tipp: Eine BAFA-Energieberatung (Zuschuss bis 80 %, max. 1.300 € für Ein-/Zweifamilienhäuser) hilft, die technisch und wirtschaftlich optimale Stufe für Ihr Gebäude zu ermitteln.
Wie unterscheiden sich die Förderkonditionen zwischen Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 55?
Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 55 unterscheiden sich sowohl in den energetischen Anforderungen als auch in der Höhe der KfW-Förderung (Stand 2026).
| Merkmal | Effizienzhaus 40 | Effizienzhaus 55 |
|---|---|---|
| Primärenergiebedarf (% des Referenzgebäudes) | 40 % | 55 % |
| Transmissionswärmeverlust H'T (% des Referenzwerts) | 55 % | 70 % |
| Max. Kreditbetrag KfW 261 (pro WE) | 120.000 € | 120.000 € |
| Tilgungszuschuss Sanierung | 20 % (24.000 €) | 15 % (18.000 €) |
| Tilgungszuschuss Neubau (seit 2023 nur unter Bedingungen) | entfällt regulär | entfällt regulär |
Effizienzhaus 40 setzt erheblich höhere Dämmstandards und effizientere Anlagentechnik voraus – in der Praxis häufig Dreifachverglasung, 20–30 cm Dämmstärke in der Fassade und kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Die zusätzlichen Investitionskosten liegen oft 15–25 % über denen für Effizienzhaus 55, werden jedoch durch den höheren Tilgungszuschuss teilweise kompensiert.
Hinweis: Im Neubau hat die Bundesregierung die direkte Effizienzhaus-Förderung größtenteils eingestellt; aktuell förderfähig sind primär Klimafreundliche Wohngebäude (KfW 297/298) mit strengeren Nachhaltigkeitskriterien (QNG-Siegel).
Warum gibt es keine Förderung mehr für Effizienzhaus 100 oder Effizienzhaus 115?
--- --- Die Effizienzhaus-Stufen 100 und 115 wurden seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 1. Juli 2021 aus dem Förderprogramm gestrichen. Hintergrund ist die Verschärfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020, Novelle 2023), das einen Primärenergiebedarf von maximal 75 % des Referenzgebäudes als Neubau-Mindeststandard vorschreibt.
Ein Effizienzhaus 100 liegt exakt auf Referenzniveau (100 % Primärenergiebedarf, 100 % H'T) und unterschreitet damit nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen; Effizienzhaus 115 liegt sogar darüber. Aus Sicht der Förderpolitik besteht kein Anreiz, Sanierungen zu subventionieren, die nur den gesetzlichen Mindeststandard erfüllen oder darunter bleiben.
Aktuell förderfähig sind ausschließlich die Stufen Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 und Denkmal (Stand 2026). Die niedrigste geförderte Stufe – Effizienzhaus 85 – spart gegenüber dem Referenzgebäude bereits 15 % Primärenergie ein und stellt damit eine deutliche Verbesserung gegenüber dem GEG-Neubaustandard (ca. 75 %) dar.
> Achtung: > > Wenn Sie ein Angebot mit den veralteten Standards "Effizienzhaus 100" oder "Effizienzhaus 115" erhalten, ist dieses nicht KfW-förderfähig. Prüfen Sie stattdessen, ob sich durch zusätzliche Maßnahmen (z. B. verbesserte Dämmung, effizientere Heizung) Effizienzhaus 85 oder 70 erreichen lassen. --- ---