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Glossar

Einzelmaßnahmen Sanierung: Förderung & Liste 2026

Veröffentlicht am 14. Juli 2026

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterscheidet zwischen Gesamtsanierungen zum Effizienzhaus-Standard und energetischen Einzelmaßnahmen. Für Kapitalanleger bieten Einzelmaßnahmen größere Flexibilität bei der Renditeoptimierung: Sie können gezielt Bauteile mit kurzer Amortisation fördern lassen, ohne das gesamte Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard heben zu müssen. Dieses Glossar listet alle förderfähigen Einzelmaßnahmen nach BAFA BEG EM (Einzelmaßnahmen) und KfW 458 (Heizung) systematisch auf – inklusive technischer Mindestanforderungen, Zuschusshöhen und Kombinationsregeln. Stand: 2026.

Überblick: Einzelmaßnahmen vs. Komplettsanierung

Die BEG kennt zwei Förderwege: Systemische Sanierung (KfW 261, Ziel: Effizienzhaus 55/70/85/Denkmal) und Einzelmaßnahmen (BAFA BEG EM, KfW 458). Einzelmaßnahmen eignen sich besonders für:

  • Portfolio-Optimierung: Gezielte Maßnahmen in vermieteten Bestandsobjekten ohne Leerstandszeiten.

  • Kurze Amortisation: Heizungstausch oder Dämmung der obersten Geschossdecke rentieren sich oft schneller als ein Volleffizienzhaus.

  • Budget-Kontrolle: Einzelmaßnahmen lassen sich stufenweise umsetzen, Kapitalbindung bleibt kalkulierbar.

  • Denkmalschutz: Wo Effizienzhaus-Standards nicht erreichbar sind, bleiben Einzelmaßnahmen oft die einzige Förderoption.

Nachteil: Die Fördersätze liegen in der Regel niedriger als bei systemischer Sanierung (15–20 % Grundförderung statt bis zu 45 % bei KfW 261 mit iSFP-Bonus). Dennoch erzielen Einzelmaßnahmen häufig bessere Eigenkapitalrenditen, da die Gesamtinvestition geringer ausfällt.

Förderfähige Einzelmaßnahmen: Gebäudehülle

Alle Gebäudehüllen-Maßnahmen werden über BAFA BEG EM gefördert. Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten, maximal 60.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit und Kalenderjahr (bei Nichtwohngebäuden gelten abweichende Grenzen). Die folgenden Maßnahmen sind kombinierbar.

Dämmung der Gebäudehülle

Bauteil

U-Wert-Anforderung

Hinweise

Außenwand (WDVS, Vorhangfassade, Kerndämmung)

≤ 0,20 W/(m²·K)

Förderfähig ab 1 m² (z. B. Teilflächen bei Denkmal).

Dach / oberste Geschossdecke

≤ 0,14 W/(m²·K)

Inkl. Aufsparrendämmung, Einblasdämmung.

Kellerdecke / Bodenkeller

≤ 0,25 W/(m²·K)

Auch erdberührte Wände, Perimeterdämmung.

Geschossdecke (beheizter Keller)

≤ 0,25 W/(m²·K)

Nur wenn Keller beheizt ist.

Nebenkostenregelung: Gerüst, Putz, Anstrich, Baustelleneinrichtung sind förderfähig, sofern sie für die Dämmmaßnahme zwingend erforderlich sind. Keine Förderung für reine Instandsetzung (z. B. Risse ausbessern ohne Dämmung).

Fenster, Außentüren, Tore

Bauteil

U-Wert-Anforderung

Besonderheiten

Fenster (3-fach-Verglasung)

≤ 0,95 W/(m²·K)

Auch Dachflächenfenster, Glasanbauten (Wintergarten).

Außentüren (opake Türen)

≤ 1,30 W/(m²·K)

Inkl. Haustür, Kellertür (wenn Grenze beheizt/unbeheizt).

Tore (Garagen, Tiefgaragen)

≤ 1,70 W/(m²·K)

Nur bei beheizten Garagen.

Montagebonus: Wird der Fenstertausch von einem Fachunternehmen mit RAL-Gütezeichen Fenster-Montage durchgeführt, erhöht sich die Förderung auf 20 %. Dies gilt nicht für Eigenleistung oder Unternehmen ohne RAL-Zertifikat.

Förderfähige Einzelmaßnahmen: Heizungstechnik (KfW 458)

Seit 2024 läuft die Heizungsförderung ausschließlich über KfW 458 (Zuschuss) oder KfW 358/359 (zinsgünstiger Ergänzungskredit). Die Fördersätze liegen deutlich höher als bei BAFA BEG EM, unterliegen aber strengeren Voraussetzungen (z. B. Einkommensgrenze für Klimageschwindigkeits-Bonus).

Förderfähige Heizsysteme

Technologie

Grundförderung

Max. Fördersatz (mit Boni)

Anforderungen

Wärmepumpe (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)

30 %

70 %

JAZ ≥ 2,7 (Luft/Wasser), ≥ 3,8 (Sole/Wasser). Natürliche Kältemittel (GWP < 150): +5 % Bonus.

Biomasse-Heizung (Pellet, Hackschnitzel)

30 %

70 %

Emissionsgrenzwerte Stufe 2 (BImSchV). Pufferspeicher ≥ 30 l/kW (Pellet).

Solarthermie (Heizungsunterstützung)

30 %

70 %

Solar Keymark Zertifikat. Kollektorfläche ≥ 7 m² (Ein- bis Zweifamilienhaus).

Brennstoffzellen-Heizung

30 %

70 %

Elektrischer Wirkungsgrad ≥ 32 %, Wärmenutzungsgrad ≥ 25 %.

Wärmenetz-Anschluss (erneuerbar ≥ 65 %)

30 %

70 %

Wärmeliefervertrag + Nachweis 65 % erneuerbare Energien oder Abwärme.

Hybridheizung (Wärmepumpe + Gas/Öl-Spitzenlast)

30 %

70 %

Nur wenn Wärmepumpe ≥ 65 % Jahresheizarbeit erbringt. Fossiler Kessel nur Spitzenlast.

Boni & Zuschläge (KfW 458)

  • Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %): Bei Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagenheizung oder Nachtspeicherheizung. Einkommensgrenze: 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen (bei Kapitalanlegern: Einkünfte aus Vermietung zählen mit). Befristung: Antragstellung bis 31.12.2028.

  • Einkommensbonus (30 %): Nur für selbstnutzende Eigentümer mit Einkommen ≤ 40.000 Euro/Jahr. Für Kapitalanleger nicht relevant.

  • Effizienz-Bonus (5 %): Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290, CO₂ R744) oder Erd-/Wasserwärmepumpen mit JAZ ≥ 4,5.

Max. Fördersatz: Die Summe aller Boni ist auf 70 % gedeckelt. Förderfähige Kosten: max. 30.000 Euro pro Wohneinheit, also maximal 21.000 Euro Zuschuss (bei 70 %).

Förderfähige Einzelmaßnahmen: Anlagentechnik (BAFA BEG EM)

Neben Gebäudehülle und Heizung fördert das BAFA BEG EM weitere Anlagentechnik mit 15 % Grundförderung (max. 60.000 Euro Zuschuss pro WE und Jahr). Diese Maßnahmen sind mit Hüllenmaßnahmen kombinierbar, müssen aber separat beantragt werden.

Lüftungsanlagen

Kontrollierte Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung: Wärmebereitstellungsgrad ≥ 80 %. Förderfähig sind zentrale und dezentrale Anlagen, inkl. Kanalnetz, Einzelraumregler, Luftdurchlässe. Nicht förderfähig: Reine Abluftanlagen ohne Wärmerückgewinnung.

Solarthermie (ohne Heizungsunterstützung)

Solarthermie-Anlagen zur reinen Warmwasserbereitung (ohne Heizungsunterstützung) werden mit 15 % über BAFA BEG EM gefördert. Anforderung: Kollektorfläche ≥ 3 m², Solar Keymark Zertifikat. Heizungsunterstützende Solarthermie läuft über KfW 458 (30 % Grundförderung).

Heizungsoptimierung (Anlagentechnik)

  • Hydraulischer Abgleich: Einstellung der Heizungsanlage für optimale Wärmeverteilung. Förderfähig als Einzelmaßnahme oder Nebenkostenposition bei Heizungstausch.

  • Hocheffizienzpumpen: Austausch ungeregelter Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen gegen Hocheffizienzpumpen (EEI ≤ 0,23).

  • Flächenheizung nachrüsten: Fußboden- oder Wandheizung in Bestandsgebäuden (Voraussetzung für Niedertemperatur-Wärmepumpen).

  • Pufferspeicher / Warmwasserspeicher: Nur in Kombination mit förderfähiger Heizungsanlage (KfW 458).

Technische Mindestanforderungen & Nachweispflichten

Alle Einzelmaßnahmen müssen die Technischen Mindestanforderungen (TMA) der BEG erfüllen. Diese sind in den Merkblättern des BAFA bzw. der KfW detailliert aufgeführt. Die wichtigsten Nachweispflichten:

Dokument

Zweck

Einreichung

Technische Projektbeschreibung (TPB)

Bestätigung durch Fachunternehmen oder Energieberater, dass TMA eingehalten werden.

Vor Vorhabenbeginn mit Antrag (BAFA/KfW-Portal).

Rechnung & Zahlungsnachweis

Nachweis förderfähiger Kosten. Eigenleistung ist nicht förderfähig.

Nach Abschluss, innerhalb Verwendungsnachweis-Frist (i.d.R. 12 Monate nach Zusage).

U-Wert-Berechnung (Gebäudehülle)

Berechnung nach DIN EN ISO 6946 oder bauaufsichtliche Zulassung (abZ).

Teil der TPB oder als Anlage.

JAZ-Nachweis (Wärmepumpe)

Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 oder Prüfzeugnis (z. B. EHPA, KEYMARK).

Teil der TPB (KfW 458).

Emissions-Messprotokoll (Biomasse)

Erstinbetriebnahme-Messung durch Schornsteinfeger.

Innerhalb 12 Monate nach Inbetriebnahme.

Wichtig: Die TPB muss von einem Fachunternehmen oder einem Energieberater (Energieeffizienz-Experten-Liste) erstellt werden. Bei Heizungsanlagen (KfW 458) ist zusätzlich ein Fachunternehmer-Nachweis (Eintrag in Installateurverzeichnis) erforderlich.

Kombinationsmöglichkeiten & Fördergrenzen

Einzelmaßnahmen sind innerhalb eines Förderprogramms kombinierbar. Die Förderhöchstgrenzen gelten pro Programm und pro Kalenderjahr:

  • BAFA BEG EM (Gebäudehülle + Anlagentechnik): max. 60.000 Euro Zuschuss pro WE und Kalenderjahr (entspricht 400.000 Euro förderfähigen Kosten bei 15 %).

  • KfW 458 (Heizung): max. 30.000 Euro förderfähige Kosten pro WE, also max. 21.000 Euro Zuschuss (bei 70 %).

  • BAFA + KfW kombiniert: Heizung über KfW 458, Gebäudehülle über BAFA BEG EM – volle Förderhöchstgrenzen beider Programme nutzbar.

Nicht kombinierbar: Einzelmaßnahmen-Förderung und Effizienzhaus-Förderung (KfW 261) für dieselbe Maßnahme. Wird ein Gebäude bereits als Effizienzhaus gefördert, können nachträglich keine Einzelmaßnahmen mehr beantragt werden. Ausnahme: Einzelmaßnahmen an anderen Gebäuden im Portfolio.

Fördergrenzen bei Mehrfamilienhäusern

Die Förderhöchstgrenzen gelten pro Wohneinheit. Bei einem 10-WE-Mehrfamilienhaus sind theoretisch bis zu 600.000 Euro BAFA-Zuschuss (10 × 60.000 Euro) + 210.000 Euro KfW 458-Zuschuss (10 × 21.000 Euro) möglich – insgesamt 810.000 Euro. In der Praxis limitieren jedoch die tatsächlichen Kosten und die Pflicht zur Wirtschaftlichkeit (§ 559 BGB Modernisierungsumlage) die Förderhöhe.

Antragstellung & Fristen

Die Antragstellung erfolgt elektronisch und muss vor Vorhabenbeginn eingereicht werden. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags (nicht Planungsauftrag oder Angebot).

Antragsprozess BAFA BEG EM

  1. Registrierung im BAFA-Portal unter bafa.de (Login mit Unternehmens- oder Privat-Account).

  2. Upload Technische Projektbeschreibung (TPB): Vom Fachunternehmen oder Energieberater ausgefüllt.

  3. Kostenvoranschlag hochladen: Detaillierte Aufstellung förderfähiger Positionen.

  4. Antragstellung: Nach Prüfung (i.d.R. 4–8 Wochen) erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.

  5. Vorhabenbeginn: Erst nach Eingang des Zuwendungsbescheids darf der Vertrag unterzeichnet werden. Ausnahme: Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko nach Antragseingang (nicht empfohlen).

  6. Verwendungsnachweis: Nach Abschluss Rechnungen, Zahlungsnachweise, Fotos hochladen. Frist: 12 Monate nach Zuwendungsbescheid.

Antragsprozess KfW 458

  1. Registrierung im KfW-Zuschussportal unter kfw.de/458.

  2. Bestätigung zum Antrag (BzA): Vom Energieberater (NICHT vom Heizungsbauer allein) erstellt. Enthält technische Nachweise (JAZ, Kältemittel, Anlagenhydraulik).

  3. Antragstellung mit BzA: Upload im KfW-Portal.

  4. Zusage: I.d.R. innerhalb 3–6 Wochen. Vorhabenbeginn erst nach Zusage.

  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD): Vom Energieberater nach Inbetriebnahme erstellt. Nachweis der fachgerechten Installation.

  6. Auszahlung: Nach Upload BnD + Rechnungen (Frist: 36 Monate nach Zusage, Heizungsanlagen i.d.R. 24 Monate).

Wirtschaftlichkeit & Renditebetrachtung für Kapitalanleger

Einzelmaßnahmen rechnen sich für Kapitalanleger nur, wenn die Kapitalbindung und die Amortisationsdauer in ein realistisches Verhältnis zur Mietsteigerungs-Möglichkeit (§ 559 BGB) und zur Wertsteigerung gesetzt werden können. Die folgende Tabelle gibt Richtwerte für typische Maßnahmen (Stand 2026, Mehrfamilienhaus, Baujahr 1980–1995).

Maßnahme

Investition (€/m² Wfl.)

Förderquote

Amortisation (Jahre)

Wertsteigerung (% Invest)

Wärmepumpe (Luft/Wasser)

120–180

30–55 %

12–18

80–100 %

Außenwand-WDVS (16 cm)

140–200

15 %

18–25

60–80 %

Fenster 3-fach (inkl. Montage)

450–650 €/Fenster

15–20 %

20–30

50–70 %

Dach-/Geschossdeckendämmung

50–90

15 %

8–12

90–110 %

Lüftungsanlage (dezentral)

80–120

15 %

15–20

40–60 %

Rendite-Hebel: Die Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) erlaubt Ihnen, 8 % der Investitionskosten (abzüglich Förderung und Instandhaltungsanteil) auf die Jahresnettomiete umzulegen. Bei einer 100.000-Euro-Investition (nach Förderung 85.000 Euro) können Sie 6.800 Euro/Jahr auf die Mieter umlegen – bei 6 Wohneinheiten ca. 94 Euro Mieterhöhung pro WE und Monat. Prüfen Sie jedoch die ortsübliche Vergleichsmiete (Kappungsgrenze § 558 Abs. 3 BGB) und regionale Mietpreisbremsen.

Fazit

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