EH40 Anforderungen: Technische Standards und Förderbedingungen im Überblick

EH40 Anforderungen im Detail: Technische Standards, KfW-Förderbedingungen und energetische Kennwerte für Effizienzhaus 40. Kompakte Übersicht, Stand 2026.

Effizienzhaus 40 (EH40) bezeichnet einen energetischen Standard, bei dem ein Gebäude nur 40 % des Jahresprimärenergiebedarfs eines vergleichbaren Referenzgebäudes nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) benötigt. Der EH40-Standard setzt strikte Anforderungen an Dämmung, Anlagentechnik und Luftdichtheit und ist Voraussetzung für verschiedene KfW-Förderprogramme. Stand 2026 wird der EH40-Standard vor allem im Bestand gefördert, während im Neubau seit Januar 2023 verschärfte Regelungen gelten. Diese Seite bietet eine kompakte Übersicht über die technischen Anforderungen, Förderbedingungen und regulatorischen Rahmenbedingungen.

Definition und energetische Kennwerte

Der EH40-Standard basiert auf zwei zentralen Kennwerten, die im Vergleich zum GEG-Referenzgebäude eingehalten werden müssen. Die Anforderungen sind im BEG-Merkblatt der KfW sowie in der DIN V 18599 und DIN 4108-2 verankert.

Energetische Grenzwerte Effizienzhaus 40 (Stand 2026)

KennwertGEG-ReferenzEH40-AnforderungReduktion
Jahresprimärenergiebedarf (Qₚ)100 %≤ 40 %−60 %
Transmissionswärmeverlust (H'ₜ)100 %≤ 55 %−45 %

Der Jahresprimärenergiebedarf umfasst Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung unter Berücksichtigung der Primärenergiefaktoren der eingesetzten Energieträger. Der Transmissionswärmeverlust beschreibt die Wärmeabgabe über die Gebäudehülle und stellt sicher, dass nicht nur effiziente Anlagentechnik, sondern auch hochwertige Dämmung verbaut wird.

Technische Mindestanforderungen an die Gebäudehülle

Um den H'ₜ-Wert von maximal 55 % des Referenzgebäudes zu erreichen, müssen folgende Bauteilanforderungen typischerweise eingehalten werden. Die konkreten U-Werte variieren je nach Gebäudegeometrie und Kompaktheit.

  • Außenwand: U-Wert ≤ 0,15 W/(m²·K), typischerweise 24–28 cm Dämmstoffstärke (WLG 035)
  • Dach / oberste Geschossdecke: U-Wert ≤ 0,12 W/(m²·K), ca. 30–35 cm Dämmung
  • Bodenplatte / Kellerdecke: U-Wert ≤ 0,18 W/(m²·K), mindestens 16–20 cm Dämmung
  • Fenster: U-Wert ≤ 0,80 W/(m²·K), Dreifachverglasung mit Edelgasfüllung, warme Kante
  • Haustür: U-Wert ≤ 0,80 W/(m²·K), thermisch getrennt
  • Luftdichtheit: n₅₀-Wert ≤ 1,0 h⁻¹ (mit Lüftungsanlage) bzw. ≤ 1,5 h⁻¹ (ohne Lüftungsanlage), nachgewiesen durch Blower-Door-Test nach DIN EN ISO 9972

Tipp: Praxis-Tipp für Energieberater: Die Luftdichtheits-Messung muss im TGA-Bestätigungsverfahren dokumentiert und bei KfW-Antragstellung hochgeladen werden. Ein n₅₀-Wert knapp über 1,0 h⁻¹ kann die gesamte Förderung gefährden – planen Sie ausreichend Puffer ein.

Anforderungen an die Anlagentechnik

Neben der Gebäudehülle ist hocheffiziente Anlagentechnik erforderlich, um den Qₚ-Wert von maximal 40 % zu erreichen. Folgende Technologien sind im EH40-Standard typisch:

  • Wärmeerzeugung: Luft-/Wasser-Wärmepumpe (JAZ ≥ 3,5) oder Sole-/Wasser-Wärmepumpe (JAZ ≥ 4,0); alternativ Pellet-/Holzhackschnitzelkessel
  • Lüftung: Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG ≥ 80 %), optional mit Vorwärmregister
  • Photovoltaik + Speicher: Keine gesetzliche Pflicht im EH40-Standard, aber stark empfohlen zur Optimierung des Primärenergiefaktors und Eigenverbrauchsquote
  • Warmwasserbereitung: Einbindung in Wärmepumpen-System oder dezentrale Durchlauferhitzer mit erneuerbarer Stromversorgung

Hinweis: Primärenergiefaktoren (Stand 2026): Strom (Netzstrom) = 1,8; Erdgas = 1,1; Holz/Pellets = 0,2; Umweltwärme (Wärmepumpe) = 0,0. Die Kombination aus Wärmepumpe und PV-Anlage senkt den Qₚ-Wert erheblich und ermöglicht oft auch die Einhaltung des EE-Klasse-Bonus (Erneuerbare-Energien-Klasse).

KfW-Förderung für Effizienzhaus 40 im Bestand

--- Die Förderung von Effizienzhaus 40 im Bestand erfolgt seit 2021 über das KfW-Programm 261 (Wohngebäude Kredit) sowie über das inzwischen eingestellte Zuschussprogramm BAFA BEG EM (Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen). Stand 2026 sind folgende Förderbedingungen und Konditionen relevant:

KfW 261 – Kredit für Effizienzhaus 40 (Stand 2026)

PositionWert
Kredithöchstbetrag120.000 € pro Wohneinheit
Tilgungszuschuss20 % der Darlehenssumme (= max. 24.000 €/WE)
EE-Klasse-Bonus+ 2,5 Prozentpunkte (= 22,5 % Tilgungszuschuss)
NH-Klasse-Bonus (Nachhaltigkeit)+ 2,5 Prozentpunkte (= 22,5 % Tilgungszuschuss)
Max. Kumulierung EE + NH25 % Tilgungszuschuss (= max. 30.000 €/WE)

Die EE-Klasse wird erreicht, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Die NH-Klasse setzt die Einhaltung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) voraus, das zusätzliche Anforderungen an Ökobilanz, Lebenszykluskosten und Schadstoffvermeidung stellt.

> Achtung: > > Wichtig: Der Antrag auf KfW-Förderung muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen über einen Energieeffizienz-Experten (dena-Expertenliste) gestellt werden. Lieferverträge und Bauverträge dürfen erst nach Zusage abgeschlossen werden. Verstöße führen zum vollständigen Förderverlust. ---

Effizienzhaus 40 im Neubau: Aktuelle Regelungen 2026

Die KfW-Neubauförderung für Wohngebäude wurde im Januar 2023 grundlegend reformiert. Effizienzhaus 40 ist seit diesem Zeitpunkt nicht mehr im Neubau förderfähig, da der GEG-Standard 2023 (EH 55) bereits gesetzlicher Mindeststandard ist und ab 2025 sogar EH 40 zur Pflicht wird.

Stand 2026 gilt für Neubauten:

  1. Gesetzlicher Mindeststandard: EH 40 nach GEG 2024 (Inkrafttreten 2025)
  2. KfW-Förderung (Programm 297/298 – Klimafreundlicher Neubau): Nur noch für Effizienzhaus 40 NH (Nachhaltigkeits-Klasse mit QNG-Siegel) verfügbar
  3. Förderhöhe KfW 297/298: Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit, Tilgungszuschuss 5 % (= max. 7.500 €/WE)
  4. Zusatzförderung Wohneigentum für Familien (WEF): Zusätzlicher Tilgungszuschuss bis zu 45.000 € für Familien mit Kindern und niedrigerem Einkommen

Hinweis: EH40-Neubau ohne Förderung: Wer im Neubau den EH40-Standard erreichen will, ohne das QNG-Siegel zu beantragen, erhält keine KfW-Förderung. In diesem Fall sind eventuell regionale Förderprogramme (z. B. Landesbanken, Kommunen) oder steuerliche Abschreibungsmodelle zu prüfen.

Effizienzhaus 40 vs. Effizienzhaus Denkmal

Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder erhaltenswerten Bausubstanzgebäuden ist die Einhaltung des EH40-Standards oft technisch unmöglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig. Für diese Fälle existiert der Förderstandard Effizienzhaus Denkmal, der geringere Anforderungen stellt.

Vergleich Effizienzhaus 40 vs. Effizienzhaus Denkmal

KriteriumEH40EH Denkmal
Jahresprimärenergiebedarf (Qₚ)≤ 40 % des Referenzgebäudes≤ 160 % des Referenzgebäudes
Transmissionswärmeverlust (H'ₜ)≤ 55 % des ReferenzgebäudesKeine Anforderung
KfW 261 Tilgungszuschuss20 % (bis 24.000 €/WE)5 % (bis 6.000 €/WE)
AnwendungsbereichNeubau und BestandNur denkmalgeschützte Gebäude oder satzungsgeschützte Gebäude

Die Förderung für Effizienzhaus Denkmal ist deutlich niedriger, ermöglicht aber überhaupt erst die Teilnahme an der KfW-Förderung, wenn bauordnungsrechtliche oder denkmalpflegerische Auflagen eine höhere Dämmung verhindern. Der Nachweis der Denkmaleigenschaft erfolgt durch Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde.

Nachweisverfahren und Dokumentationspflichten

--- Die Einhaltung der EH40-Anforderungen muss durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (dena-Expertenliste) im Rahmen der Technischen Mindestanforderungen (TMA) und der Bestätigung nach Durchführung (BnD) nachgewiesen werden.

Erforderliche Nachweise

  • Bedarfsausweis nach GEG: Berechnung der energetischen Kennwerte nach DIN V 18599 oder DIN 4108-6 / 4701-10
  • Blower-Door-Test: Luftdichtheitsprüfung nach DIN EN ISO 9972, n₅₀-Wert ≤ 1,0 h⁻¹
  • Wärmebrückennachweis: Detaillierter Nachweis oder pauschaler Zuschlag (ΔUWB = 0,05 W/(m²·K) bei detailliertem Nachweis)
  • U-Wert-Nachweise: Typenprüfungen oder bauaufsichtliche Zulassungen für alle Dämmstoffe, Fenster und Türen
  • JAZ-Nachweis Wärmepumpe: Herstellerbescheinigung oder Prüfbericht nach EN 14511 / EN 15879

Digitaler Workflow mit FoerderCheckPro

Die Plattform FoerderCheckPro unterstützt Energieberater und Modernisierungsberater bei der systematischen Identifikation von Förderprogrammen, der Berechnung von KfW-/BAFA-Zuschüssen und der Vorbereitung der erforderlichen Nachweisdokumentation. Die Software prüft automatisch die Einhaltung der TMA-Anforderungen und generiert Checklisten für Blower-Door-Test, U-Wert-Nachweise und JAZ-Dokumentation. Hinweis: FoerderCheckPro bietet keine direkte Antragsstellung bei der BAFA und keine förderfähige Energieberatung gemäß § 80 GEG an. ---

Häufige Fragen

Was kostet die Sanierung auf Effizienzhaus 40 im Durchschnitt?

Die Kosten für eine Vollsanierung auf EH40-Standard liegen im Durchschnitt zwischen 1.200 und 1.800 € pro Quadratmeter Wohnfläche (Stand 2026). Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 150 m² entspricht dies einem Investitionsvolumen von 180.000 bis 270.000 €. Die größten Kostenblöcke entfallen auf Dämmung der Gebäudehülle (35–40 %), Fenster und Türen (15–20 %), Heizungsanlage und Lüftung (25–30 %) sowie Baunebenkosten und Planung (10–15 %). Nach Abzug des maximalen KfW-Tilgungszuschusses von 30.000 € pro Wohneinheit (bei EE- und NH-Klasse) reduziert sich die Nettoinvestition um ca. 17–20 %.

Wie lange dauert eine Sanierung zum Effizienzhaus 40?

Die Planungs- und Genehmigungsphase (Energieberatung, Detailplanung, KfW-Antrag) dauert typischerweise 3–6 Monate. Die Bauphase erstreckt sich bei bewohnten Gebäuden über 6–12 Monate, bei Leerstand und abschnittsweiser Sanierung auch länger. Kritische Pfade sind die Verfügbarkeit von Handwerkern (insbesondere Dämmarbeiten, Fenster, Heizungsinstallation) sowie die Lieferzeiten für Wärmepumpen und Lüftungsanlagen (derzeit 3–6 Monate). Insgesamt sollten 12–18 Monate vom Erstgespräch bis zur finalen Abnahme eingeplant werden.

Welche Voraussetzungen muss ein Gebäude für EH40-Förderung erfüllen?

Für die KfW-Förderung (Programm 261) muss das Gebäude vor dem 1. Januar 2002 errichtet worden sein (Bauantrag oder Bauanzeige). Bei Gebäuden ab 2002 ist nur eine Einzelmaßnahmen-Förderung über BAFA BEG EM möglich. Zusätzlich muss das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden (mindestens 50 % der Nutzfläche). Der Antrag muss durch einen Energieeffizienz-Experten (dena-Liste) gestellt werden, der auch die Baubegleitung und Bestätigung nach Durchführung übernimmt. Ein Blower-Door-Test und vollständige U-Wert-Nachweise sind obligatorisch.

Wer kann den EH40-Standard technisch umsetzen und zertifizieren?

Die Planung und Nachweisführung muss zwingend durch einen Energieeffizienz-Experten erfolgen, der in der dena-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen ist (www.energie-effizienz-experten.de). Die bauliche Umsetzung erfolgt durch Fachbetriebe mit Qualifikationen in WDVS-Montage, Fensterbau, Wärmepumpentechnik und Lüftungstechnik. Für die Luftdichtheitsmessung ist eine Zertifizierung nach FLiB (Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen) oder gleichwertig empfohlen. Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird vom Energieeffizienz-Experten ausgestellt und bei der KfW digital hochgeladen.

Wann lohnt sich Effizienzhaus 40 gegenüber Effizienzhaus 55 oder 70?

EH40 lohnt sich vor allem bei langfristiger Nutzungsperspektive (> 20 Jahre), da die Mehrkosten gegenüber EH55 oder EH70 erst nach 15–25 Jahren durch Energieeinsparungen amortisiert sind. Entscheidende Faktoren sind hohe Energiepreissteigerungen (ab 5 % p. a.), Verkaufsabsicht in 5–10 Jahren (höherer Verkaufswert bei EH40) und Verfügbarkeit von Bonusförderungen (EE-Klasse, NH-Klasse). In Gebieten mit niedrigen Grundstückspreisen und geringer Nachfrage nach Effizienzstandards ist EH55 oder EH70 oft wirtschaftlicher. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sollte Kapitalkosten, Energiepreisentwicklung, Förderquote und Restwert nach 30 Jahren berücksichtigen.

Warum wird Effizienzhaus 40 im Neubau nicht mehr gefördert?

Die KfW-Neubauförderung für EH40 ohne Nachhaltigkeitsklasse wurde zum 1. Januar 2023 eingestellt, da der Standard durch die GEG-Novelle 2023 (Inkrafttreten 2024) zum gesetzlichen Mindeststandard erklärt wurde. Ab 2025 ist EH40 sogar verpflichtend für alle Neubauten. Die Bundesregierung begründet die Einstellung mit der Umschichtung der Fördermittel auf Bestandssanierung und klimafreundlichen Neubau mit Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG). Im Neubau wird Stand 2026 nur noch EH40 NH (mit QNG-Siegel) über KfW 297/298 gefördert, mit einem reduzierten Tilgungszuschuss von 5 % (max. 7.500 €/WE).

Wo finde ich aktuelle Förderhöhen und TMA-Anforderungen für EH40?

Die aktuellen Förderbedingungen sind im KfW-Merkblatt zum Programm 261 (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Kredit) dokumentiert, abrufbar unter www.kfw.de. Die Technischen Mindestanforderungen (TMA) sind im Dokument Anlage zum Merkblatt – Technische Anforderungen detailliert beschrieben. Zusätzlich veröffentlicht das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) regelmäßig FAQ zur BEG. Für die tägliche Praxis bietet FoerderCheckPro eine automatisierte Prüfung der TMA-Anforderungen und eine Echtzeitaktualisierung der Fördersätze und Tilgungszuschüsse.

Der EH40-Standard stellt hohe Anforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, bietet aber auch die höchsten Fördersätze im Bestandsbau (bis zu 25 % Tilgungszuschuss bei KfW 261 mit EE- und NH-Klasse). Die erfolgreiche Umsetzung erfordert eine durchgängige Planung von der Energieberatung über die Baubegleitung bis zur Bestätigung nach Durchführung. Für Energieberater und Modernisierungsberater ist die korrekte Nachweisführung (Blower-Door-Test, U-Wert-Nachweise, JAZ-Dokumentation) kritisch für die Förderzusage. Stand 2026 ist EH40 im Neubau gesetzlicher Standard, im Bestand jedoch weiterhin freiwillig und förderfähig. Eine fundierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sollte Investitionskosten, Förderquote, Energiepreisentwicklung und Nutzungsdauer einbeziehen. FoerderCheckPro unterstützt Sie bei der systematischen Fördermittel-Identifikation und Zuschussberechnung für Ihre EH40-Projekte.