EH40 Anforderungen: Technische Standards und Förderbedingungen im Überblick
EH40 Anforderungen im Detail: Primärenergiebedarf, Transmissionswärmeverlust und KfW-Förderung. Alle technischen Kennwerte für Effizienzhaus 40.
Effizienzhaus 40 (EH40) bezeichnet einen energetischen Standard, bei dem der Primärenergiebedarf maximal 40 % des Referenzgebäudes nach GEG (Gebäudeenergiegesetz) beträgt. Gleichzeitig darf der Transmissionswärmeverlust (H'T) höchstens 55 % des Referenzwerts erreichen. Seit 2023 ist EH40 der Mindeststandard für KfW-geförderte Neubauten und bildet auch im Bestand die höchste Förderstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Stand 2026 gelten verschärfte Anforderungen durch die Novellierung des GEG sowie die Integration von Nachhaltigkeitskriterien (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, QNG) in die KfW-Programme.
Für Energieberater, Modernisierungsberater und Banken ist die präzise Berechnung der EH40-Anforderungen entscheidend: Nur wenn beide Grenzwerte – Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust – unterschritten werden, kann eine KfW-Förderung (z. B. KfW 261 im Bestand oder KfW 297/298 im Neubau) beantragt werden. Diese Seite erläutert die technischen Kennwerte, typische Maßnahmenpakete und aktuelle Förderbedingungen.
Definition Effizienzhaus 40: Die beiden Grenzwerte
Die Anforderungen an ein EH40 werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024/2026) und in den Technischen Mindestanforderungen (TMA) der KfW definiert. Sie umfassen zwei unabhängige Kennwerte, die beide erfüllt sein müssen:
EH40-Grenzwerte im Vergleich zum GEG-Referenzgebäude (Stand 2026)
| Kennwert | EH40-Anforderung | Referenzgebäude GEG | Einheit |
|---|---|---|---|
| Primärenergiebedarf (Qp) | ≤ 40 % | 100 % | kWh/(m²·a) |
| Transmissionswärmeverlust (H'T) | ≤ 55 % | 100 % | W/(m²·K) |
Der Primärenergiebedarf (Qp) bewertet die energetische Qualität der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung) unter Berücksichtigung der Primärenergiefaktoren (z. B. Strom 1,8; Erdgas 1,1; Fernwärme variabel; Stand GEG 2024). Der Transmissionswärmeverlust (H'T) beschreibt die Wärmedämmqualität der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Fenster, Bodenplatte).
Hinweis: GEG-Referenzgebäude Das Referenzgebäude ist ein virtuelles Modellgebäude mit identischer Geometrie, Ausrichtung und Nutzfläche wie Ihr Bauvorhaben, jedoch mit Standard-U-Werten und Anlagentechnik gemäß Anlage 1 GEG. Die EH40-Anforderungen werden stets relativ zu diesem individuellen Referenzgebäude berechnet – nicht als absolute kWh-Zahl.
Typische Maßnahmenpakete für EH40 im Bestand
Im Bestand (Sanierung) erfordert das Erreichen von EH40 meist eine Vollsanierung der Gebäudehülle plus hocheffiziente Anlagentechnik. Folgende Maßnahmenkombinationen sind Stand 2026 typisch:
- Außenwand-Dämmung mit WDVS oder Innendämmung: U-Wert ≤ 0,15 W/(m²·K)
- Dachdämmung (Zwischen- oder Aufsparrendämmung): U-Wert ≤ 0,14 W/(m²·K)
- Fenstertausch auf Dreifachverglasung: Uw ≤ 0,80 W/(m²·K)
- Kellerdecken-/Bodenplattendämmung: U-Wert ≤ 0,25 W/(m²·K)
- Wärmepumpe (Sole/Wasser oder Luft/Wasser) mit JAZ ≥ 4,0 oder Pellet-Brennwertkessel plus Solarthermie
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (WRG-Grad ≥ 80 %)
- Photovoltaik-Anlage zur Deckung des Stromeigenbedarfs (optional, verbessert Primärenergiebilanz)
Die Kosten für eine EH40-Sanierung liegen im Bestand typischerweise zwischen 1.200 und 1.800 Euro/m² Wohnfläche (brutto, inkl. MwSt.), abhängig von Gebäudegröße, Baujahr und regionalem Preisniveau. Die KfW fördert über KfW 261 (Kredit mit Tilgungszuschuss) bis zu 25 % der förderfähigen Kosten (max. 150.000 Euro Kreditbetrag je Wohneinheit), was einem Zuschuss von bis zu 37.500 Euro entspricht.
Tipp: Baubegleitung erforderlich Für die
KfW 261-Förderung ist eine Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten (EEE, dena-Expertenliste) verpflichtend. Die Kosten hierfür (ca. 5.000–12.000 Euro) sind zu 50 % förderfähig über das ProgrammKfW 261(Baubegleitungsbonus). Planen Sie diese Position separat ein.
EH40 im Neubau: Förderung und QNG-Bonus
Seit 2023 ist EH40 der gesetzliche Mindeststandard für Neubauten in Deutschland (§ 10 Abs. 2 GEG). Eine KfW-Förderung für Neubau erhält nur, wer zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) nachweist. Die KfW-Programme KfW 297 (Kredit) und KfW 298 (Zuschuss) bieten dann:
KfW-Neubauförderung EH40 mit QNG (Stand 2026)
| Effizienzklasse | Max. Kreditbetrag | Tilgungszuschuss | Effektiver Zuschuss (€) |
|---|---|---|---|
| EH40 mit QNG | 150.000 € / WE | 5 % | 7.500 € |
| EH40-QNG mit EE-Klasse | 150.000 € / WE | 10 % | 15.000 € |
Die EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) wird erreicht, wenn die Wärme- und Kälteversorgung zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien stammt – typischerweise über Wärmepumpen mit PV-Anlage oder Biomasse-Heizungen. Der QNG-Nachweis erfordert eine Zertifizierung nach BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) oder DGNB und umfasst Kriterien zu Ökobilanz, Lebenszykluskosten und Schadstoffemissionen.
Achtung: QNG-Zertifizierung frühzeitig planen Die QNG-Zertifizierung muss vor Baubeginn beantragt werden. Beauftragen Sie rechtzeitig eine akkreditierte Zertifizierungsstelle (z. B. DGNB, BNB, NaWoh). Die Zertifizierungskosten liegen bei ca. 3.000–8.000 Euro je Wohneinheit und sind nicht förderfähig.
Vergleich EH40 mit anderen Effizienzhaus-Standards
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) definiert fünf Effizienzhaus-Standards für Bestandssanierungen: EH40, EH55, EH70, EH85 und EH Denkmal. Je niedriger die Zahl, desto höher die energetische Qualität – und desto höher die Förderung. Folgende Tabelle zeigt die Kennwerte und Fördersätze im Vergleich (Stand 2026):
Effizienzhaus-Standards im Vergleich (Bestand, KfW 261)
| Standard | Qp (% Ref.) | H'T (% Ref.) | Max. Kredit (€) | Tilgungszuschuss |
|---|---|---|---|---|
| EH40 | ≤ 40 % | ≤ 55 % | 150.000 | 25 % (37.500 €) |
| EH55 | ≤ 55 % | ≤ 70 % | 150.000 | 20 % (30.000 €) |
| EH70 | ≤ 70 % | ≤ 85 % | 150.000 | 15 % (22.500 €) |
| EH85 | ≤ 85 % | ≤ 100 % | 150.000 | 10 % (15.000 €) |
| EH Denkmal | ≤ 160 % | ≤ 175 % | 150.000 | 10 % (15.000 €) |
EH40 bietet die höchste Fördersumme, erfordert aber auch die umfangreichsten Maßnahmen. Für Gebäude mit denkmalschutzrechtlichen Auflagen gilt der Sonderstandard EH Denkmal: Hier sind die energetischen Anforderungen deutlich niedriger (Qp ≤ 160 %), um Konflikte mit Denkmalschutzauflagen zu vermeiden. Die Förderquote liegt dennoch bei 10 % – ein wichtiger Anreiz für denkmalgeschützte Immobilien.
Hinweis: EH Denkmal – Sonderregelung für Baudenkmäler Für Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (gemäß § 172 BauGB oder Landesdenkmalrecht) gelten abweichende Grenzwerte. Die Förderung setzt voraus, dass die Maßnahmen von der Denkmalschutzbehörde genehmigt wurden und die energetische Verbesserung dokumentiert ist. Eine Energieberatung ist auch hier Pflicht.
Berechnungsgrundlage: DIN V 18599 und Energieausweis
Die Berechnung der EH40-Anforderungen erfolgt nach DIN V 18599 (Energetische Bewertung von Gebäuden) bzw. für Wohngebäude nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10. Die Ergebnisse werden im Bedarfsausweis (gemäß GEG § 79 ff.) dokumentiert und müssen von einem Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt werden.
Folgende Eingangsdaten sind für die Berechnung erforderlich:
- Gebäudegeometrie: Nutzfläche (AN), Hüllfläche (A), Volumen (Ve), Ausrichtung, Verschattung
- U-Werte der Bauteile: Außenwand, Dach, Fenster, Kellerdecke/Bodenplatte (W/(m²·K))
- Anlagentechnik: Heizsystem (Typ, Nennleistung, Baujahr), Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung
- Primärenergiefaktoren: gemäß GEG Anlage 4 (z. B. Strom 1,8; Erdgas 1,1; Fernwärme individuell)
- Luftdichtheit: Blower-Door-Test (n50-Wert in 1/h), alternativ pauschale Werte nach GEG
Wichtig: Die KfW prüft die Bestätigung zum Antrag (BzA) stichprobenartig. Weichen die realisierten Maßnahmen von den geplanten ab, kann die Förderung zurückgefordert werden. Dokumentieren Sie daher alle Änderungen während der Bauphase und stimmen Sie diese mit Ihrem Energieberater ab.
Beispiel: EH40-Sanierung Gebäude: Einfamilienhaus, Baujahr 1975, 150 m² Wohnfläche, ungedämmt. Maßnahmen: WDVS 18 cm (U=0,14), Dach 24 cm (U=0,13), Dreifachverglasung (Uw=0,78), Kellerdecke 10 cm (U=0,23), Sole-Wasser-WP (JAZ 4,2), KWL (WRG 82 %). Ergebnis: Qp = 37 % (< 40 %), H'T = 52 % (< 55 %) → EH40 erreicht. Förderfähige Kosten: 185.000 €, Tilgungszuschuss: 37.500 € (25 %).
EH40-Förderung beantragen: Prozess und Fristen
Die Beantragung der KfW-Förderung für EH40-Projekte folgt einem mehrstufigen Prozess. Wichtig: Der Antrag muss stets vor Vorhabenbeginn gestellt werden – d. h. vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen (außer Planungsleistungen).
- Energieberatung beauftragen: Energieeffizienz-Experte (EEE) erstellt Sanierungskonzept und berechnet EH40-Anforderungen.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen: EEE bescheinigt technische Mindestanforderungen und förderfähige Kosten.
- KfW-Antrag stellen: Bei Kredit (
KfW 261/KfW 297) über Hausbank; bei Zuschuss (KfW 270,KfW 298) direkt im KfW-Zuschussportal. - Zusage abwarten: Erst nach KfW-Zusage Aufträge an Handwerker vergeben (Planungsleistungen sind vorab möglich).
- Bauphase: Umsetzung der Maßnahmen gemäß BzA; bei Änderungen Rücksprache mit EEE.
- Baubegleitung: EEE prüft stichprobenartig die Ausführung (für
KfW 261verpflichtend). - Bestätigung nach Durchführung (BnD): EEE bestätigt korrekte Umsetzung; Einreichung bei KfW.
- Auszahlung Tilgungszuschuss / Zuschuss: Nach positiver Prüfung durch KfW.
Die Bearbeitungszeit der KfW liegt Stand 2026 bei 2–4 Wochen für Kreditanträge (über Hausbanken) und 4–8 Wochen für direkte Zuschussanträge. In Spitzenzeiten (z. B. nach Programmstart) kann es länger dauern. Planen Sie daher ausreichend Vorlauf ein.
Tipp: FörderCheckPro nutzen für schnelle Vorprüfung Mit FörderCheckPro können Energieberater und Modernisierungsberater die förderfähigen Kosten und Zuschusshöhen für EH40-Projekte in wenigen Minuten berechnen – inkl. Vergleich verschiedener Effizienzhaus-Standards. Das Tool ersetzt nicht die formale BzA, beschleunigt aber die Angebotsphase und macht Förderpotenziale transparent.
Häufige Stolperfallen bei EH40-Sanierungen
Auch erfahrene Energieberater und Bauherren stoßen bei EH40-Projekten auf typische Fallstricke. Die folgenden Punkte sollten Sie besonders beachten:
- Luftdichtheit unterschätzt: Ohne professionelle Luftdichtheitsschicht (Dampfbremse, verklebte Anschlüsse) wird der n50-Wert (Luftwechselrate) nicht erreicht. Blower-Door-Test vorsehen.
- Wärmebrücken nicht berücksichtigt: Fensteranschlüsse, Balkonplatten, Rollladenkästen sind kritische Details. Fördert die Ausführungsplanung mit Wärmebrückennachweis nach DIN 4108 Beiblatt 2.
- Primärenergiefaktor Fernwärme falsch angesetzt: Fernwärme hat keinen Pauschalfaktor – der individuelle Wert muss beim Versorger angefragt und dokumentiert werden.
- Heizlastberechnung fehlt: Eine überdimensionierte Wärmepumpe verschlechtert die Jahresarbeitszahl (JAZ). Lassen Sie die Heizlast nach DIN EN 12831 berechnen.
- PV-Eigenverbrauch nicht bilanziert: Photovoltaik-Anlagen reduzieren den Netzbezug und verbessern die Primärenergiebilanz – aber nur, wenn sie in der DIN-V-18599-Berechnung korrekt angesetzt werden.
- Baubegleitung zu spät beauftragt: Die Baubegleitung muss bereits in der BzA benannt werden und sollte regelmäßig vor Ort sein – nicht erst bei der Endabnahme.
Stand 2026 verschärft die KfW die Nachweispflichten: Bei Stichprobenkontrollen werden zunehmend Fotos der Dämmstärken, Typschilder der Anlagentechnik und Prüfprotokolle der Lüftungsanlage angefordert. Dokumentieren Sie daher alle Baufortschritte systematisch.