Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
--- Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG): Zentrale KfW/BAFA-Förderung für Sanierung und Neubau. Übersicht zu BEG EM, KfW 261 (Wohngebäude – Kredit), Fördersätzen und Rechner. ---
--- Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für energetische Sanierung und klimafreundlichen Neubau in Deutschland (Stand 2026). Seit 2021 fasst die BEG die vormals getrennten Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unter einem Dach zusammen. Ziel ist die Dekarbonisierung des Gebäudebestands und die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor.
Die BEG gliedert sich in drei Module: BEG-Förderung für Wohngebäude für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus oder klimafreundliche Neubauten, BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) für einzelne Sanierungsschritte wie Dämmung, Fenster oder Heizungstausch und BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) für Gewerbe- und kommunale Immobilien. Dieser Glossar-Eintrag erläutert Struktur, Förderlogik, Fördersätze und Anwendungsfälle für Energieberater, Immobilienbesitzer und Finanzierungspartner. ---
Aufbau und Module der BEG
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist modular aufgebaut und löste zum 1. Juli 2021 die bisherigen KfW-Programme 151, 152, 153, 430 und die KfW 458 (Heizungstausch — Zuschuss für Privatpersonen) ab. Die drei Förderlinien decken unterschiedliche Sanierungstiefen und Gebäudetypen ab:
BEG-Module im Überblick (Stand 2026)
| Modul | Fördergeber | Zielgruppe | Typische Programme |
|---|---|---|---|
| BEG Wohngebäude | KfW | Wohngebäude – Vollsanierung oder Neubau | KfW 261 (Wohngebäude – Kredit), KfW 297/298 (Neubau) |
| BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) | BAFA / KfW | Wohn- und Nichtwohngebäude – Einzelmaßnahmen | BAFA BEG EM (Zuschuss), KfW 270 (Heizung) |
| BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) | KfW | Gewerbe, Kommunen, soziale Einrichtungen | KfW 263 (Kredit) |
Die Förderung erfolgt entweder als direkter Zuschuss (typischerweise BAFA für Einzelmaßnahmen) oder als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss (typischerweise KfW für Vollsanierungen und Neubauten). Beide Instrumente sind förderrechtlich Teil der BEG, unterscheiden sich jedoch in Antragswegen, Auszahlungsmodalitäten und Anrechenbarkeit von Eigenleistung.
Hinweis: Die BEG ersetzt seit 2021 nicht mehr die alten KfW-Nummern 151, 152, 153 oder 430. Diese Programme wurden eingestellt oder unter neuen Nummern (z. B. KfW 261) fortgeführt. Verwenden Sie stets die aktuellen Programmnummern in Beratung und Antragstellung.
BEG Wohngebäude (BEG WG)
--- Die Förderlinie KfW 261 (Wohngebäude – Kredit) richtet sich an Eigentümer, die ein bestehendes Wohngebäude zu einem KfW-Effizienzhaus sanieren oder einen klimafreundlichen Neubau errichten. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmenpakete, die einen definierten Effizienzhaus-Standard erreichen (Effizienzhaus 40, 55, 70, 85 oder Denkmal). Einzelne Maßnahmen ohne Erreichen eines Effizienzhaus-Standards fallen unter BEG EM.
Fördersätze BEG-Förderung für Wohngebäude (Sanierung)
Tilgungszuschuss für Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261, Stand 2026)
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss Standard | Tilgungszuschuss + EE-Klasse | Max. Kreditbetrag je Wohneinheit |
|---|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 | 20 % | 25 % | 120.000 € |
| Effizienzhaus 55 | 15 % | 20 % | 120.000 € |
| Effizienzhaus 70 | 10 % | 15 % | 120.000 € |
| Effizienzhaus 85 | 5 % | 10 % | 120.000 € |
| Effizienzhaus Denkmal | 5 % | 10 % | 120.000 € |
Die EE-Klasse (Erneuerbare-Energien-Klasse) wird vergeben, wenn mindestens 65 % des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der iSFP-Bonus (5 % zusätzlich) entfällt seit 2023 in der KfW 261 (Wohngebäude – Kredit); stattdessen ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) seit 2024 verpflichtend bei Vollsanierungen über 60.000 € förderfähiger Kosten.
> Tipp: > > Nutzen Sie einen BEG-Förderrechner, um vorab Tilgungszuschuss und KfW-Kredit präzise zu kalkulieren. FörderCheckPro bietet eine automatisierte Berechnung für alle Effizienzhaus-Stufen und EE-Klasse-Boni. ---
BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Förderlinie BEG Einzelmaßnahmen ist das am häufigsten genutzte Modul der BEG. Sie fördert einzelne energetische Verbesserungen an bestehenden Wohngebäuden, die nicht zwingend zu einem Effizienzhaus-Standard führen müssen. Typische Maßnahmen sind Dämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke), Fenstertausch, Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und seit 2024 der Heizungstausch im Rahmen der Heizungsförderung.
Fördersätze BEG EM (Stand 2026)
- Dämmung, Fenster, Lüftung: 15 % Zuschuss (BAFA BEG EM), max. 60.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit und Kalenderjahr
- Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie): Über KfW 458 mit bis zu 70 % Grundförderung (einkommensabhängig, Geschwindigkeitsbonus, iSFP-Bonus) – nicht über BAFA BEG EM
- Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Pumpentausch): 15 % BAFA-Zuschuss, max. 60.000 € förderfähig
- Fachplanung und Baubegleitung: 50 % der Kosten, max. 5.000 € (bei Ein-/Zweifamilienhaus), zusätzlich zum Maßnahmenzuschuss
Achtung: Wichtig: Seit 2024 läuft die Heizungsförderung (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) nicht mehr über BAFA BEG EM, sondern ausschließlich über KfW 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen) bzw. KfW 459 (für Unternehmen). BAFA BEG EM deckt nur noch Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung.
Die Antragstellung erfolgt für Einzelmaßnahmen (außer Heizung) direkt beim BAFA über das Online-Portal. Die Zusage muss vor Vertragsschluss mit Handwerkern vorliegen. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und Nachweis durch Verwendungsnachweis (Rechnungen, Fachunternehmererklärung, Energieberater-Bestätigung).
Nachfolge von KfW 430 und alten Programmen
Das frühere KfW-Programm BAFA BEG EM (Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) (Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss) wurde zum 1. Juli 2021 durch die BEG abgelöst. Der direkte Nachfolger für Einzelmaßnahmen ist BAFA BEG EM (Zuschuss) und für Vollsanierungen KfW 261 (Kredit mit Tilgungszuschuss). Die nachfolgende Tabelle zeigt die Programmübergänge:
BEG-Nachfolgeprogramme für eingestellte KfW-Nummern
| Altes Programm (bis 30.06.2021) | Neues Programm (ab 01.07.2021) | Fördergeber | Förderart |
|---|---|---|---|
| KfW 261 (Wohngebäude – Kredit für energetische Sanierung zum Effizienzhaus) (Kredit Effizienzhaus) | KfW 261 | KfW | Kredit + Tilgungszuschuss |
| KfW 261 (Wohngebäude – Kredit für energetische Sanierung zum Effizienzhaus) (Kredit Einzelmaßnahmen) | KfW 261 (nur Effizienzhaus) / BAFA BEG EM (Einzelmaßnahmen) | KfW / BAFA | Kredit / Zuschuss |
| KfW 297 (Klimafreundlicher Neubau) (Kredit Neubau) | KfW 297, KfW 298 | KfW | Kredit + Tilgungszuschuss |
| BAFA BEG EM (Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) (Zuschuss) | BAFA BEG EM | BAFA | Direktzuschuss |
| KfW 458 (Heizungstausch — Zuschuss) (alt) | KfW 458 (Heizung ab 2024) | KfW | Zuschuss |
Anträge nach den alten Programmnummern BAFA BEG EM (Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen), KfW 261 (Wohngebäude – Kredit für energetische Sanierung zum Effizienzhaus), KfW 261 (Wohngebäude – Kredit für energetische Sanierung zum Effizienzhaus), KfW 297 (Klimafreundlicher Neubau) sind seit Juli 2021 nicht mehr möglich. Energieberater und Finanzierungspartner müssen sicherstellen, dass Kunden auf die aktuellen BEG-Programme verwiesen werden. Die Fördersätze der BEG sind teilweise niedriger als die früheren BAFA BEG EM (Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen)-Zuschüsse (vormals bis zu 20 % für Einzelmaßnahmen, jetzt 15 % BEG EM), dafür ist die Heizungsförderung über KfW 458 deutlich großzügiger (bis 70 % statt vormals 35 %).
BEG-Förderrechner und Berechnungslogik
Die exakte Berechnung der BEG-Förderhöhe erfordert die Berücksichtigung mehrerer Parameter: Gebäudezustand (Bestandsbau oder Neubau), angestrebter Effizienzhaus-Standard, Erfüllung der EE-Klasse, Einkommensgrenzen (bei KfW 458 Heizung), Geschwindigkeitsbonus (Heizungstausch vor gesetzlicher Pflicht) und iSFP-Bonus (bei Heizung +5 %, wenn Maßnahme im iSFP enthalten). Die manuelle Kalkulation ist fehleranfällig und zeitaufwendig.
Tipp: Ein BEG-Förderrechner automatisiert die Zuschussberechnung auf Basis der aktuellen BEG-Richtlinien (Stand 2026). FörderCheckPro integriert KfW-Tilgungszuschüsse, BAFA-Zuschüsse und die Heizungsförderung (KfW 458) in einem Tool und ermöglicht Szenarien-Vergleiche für Energieberater.
Berechnungsbeispiel: Vollsanierung Effizienzhaus 55 EE
- Förderfähige Kosten: 120.000 € (max. Kreditbetrag je Wohneinheit)
- Tilgungszuschuss: 20 % (Effizienzhaus 55 + EE-Klasse, Stand 2026)
- Zuschuss in Euro: 120.000 € × 20 % = 24.000 €
- Restkredit: 120.000 € - 24.000 € = 96.000 € (zu tilgen über 20–35 Jahre zu KfW-Konditionen)
Die Berechnung muss vor Antragstellung erfolgen, da die Kreditbewilligung und der Tilgungszuschuss verbindlich im Zusagebescheid festgeschrieben werden. Nachträgliche Änderungen (z. B. Unterschreitung des EH-Standards) führen zu Förderkürzung oder -rückforderung.
Antragswege und Zuständigkeiten
--- Die BEG teilt sich verwaltungstechnisch zwischen KfW und BAFA auf. Die Zuständigkeit hängt vom Modul und der Förderart ab:
Antragswege BEG nach Modul (Stand 2026)
| Modul | Fördergeber | Antragsweg | Zeitpunkt |
|---|---|---|---|
| KfW 261 (Wohngebäude – Kredit) (Vollsanierung) | KfW | Über Hausbank (Kredit + Tilgungszuschuss) | Vor Vertragsschluss |
| BEG EM (Dämmung, Fenster, Lüftung) | BAFA | BAFA-Online-Portal (Direktzuschuss) | Vor Vertragsschluss |
| Heizungsförderung (Wärmepumpe etc.) | KfW | KfW-Zuschussportal (KfW 458) | Vor Vertragsschluss |
| BEG NWG (Nichtwohngebäude) | KfW | Über Hausbank (Kredit + Tilgungszuschuss) | Vor Vertragsschluss |
In allen BEG-Modulen gilt: Der Antrag muss vor Vertragsschluss mit ausführenden Unternehmen eingereicht und die Zusage erhalten sein. Ausnahme ist die Planungsleistung des Energieberaters – diese darf vor Antragstellung beauftragt werden. Die Begleitung durch einen Energieberater (dena-Energieeffizienz-Experte) ist für KfW 261 (Wohngebäude – Kredit) und BEG NWG verpflichtend, für BEG EM empfohlen und für Fachplanung/Baubegleitung zusätzlich förderfähig (50 %, max. 5.000 €).
> Hinweis: > > FörderCheckPro unterstützt Energieberater bei der Vorbereitung des Antrags: automatische Zuordnung zu KfW/BAFA, Checklisten für Unterlagen, Plausibilitätsprüfung der Maßnahmenpakete und Export für BAFA-Portal oder KfW-Kreditantrag. ---
Kumulierung und Kombination mit anderen Fördermitteln
Die BEG ist grundsätzlich mit regionalen Landesförderprogrammen kumulierbar, sofern die Landesprogramme dies ausdrücklich erlauben und die Gesamtförderung 100 % der förderfähigen Kosten nicht überschreitet. Nicht kumulierbar ist die BEG mit:
- Steuerlicher Förderung nach §35c EStG: Wer BEG-Zuschuss erhält, kann dieselben Kosten nicht mehr steuerlich absetzen.
- Anderen Bundesprogrammen mit gleicher Zweckbindung: Z. B. KfW 270 (Erneuerbare Energien Standard) ist nicht mit BAFA BEG EM Heizung kombinierbar.
- Doppelförderung einzelner Komponenten: Wärmepumpe darf nicht gleichzeitig über KfW 458 und BAFA BEG EM gefördert werden.
Regionale Programme wie das 10.000-Häuser-Programm Bayern, die L-Bank-Förderung Baden-Württemberg oder die IBB Berlin Wohnraummodernisierung sind oft als Ergänzung zur BEG konzipiert und fördern zusätzliche Maßnahmen (z. B. Einbruchschutz, Barrierefreiheit) oder bieten zinsgünstige Zusatzkredite. Die Kombination muss im Einzelfall geprüft werden.
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Änderungen (Stand 2026)
Die BEG basiert auf der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude des BMWK (aktuelle Fassung: 01.01.2024 mit Änderungen zum 01.01.2026). Zentrale rechtliche Grundlagen:
- BEG-RL (Bundesförderung effiziente Gebäude – Richtlinie): Definiert Fördersätze, Effizienzhaus-Standards, technische Mindestanforderungen.
- Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024): Verknüpfung mit Heizungspflicht (65 % EE ab 2024/2026 gestaffelt). Optional kann für Vollsanierungen ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) erstellt werden, der einen iSFP-Bonus von 5 % auslöst.
- EU-Beihilferecht (AGVO, De-minimis): Grenzen für Förderhöhe, Meldepflichten für Nichtwohngebäude.
- KfW-Merkblätter (z. B. Merkblatt 261, 297, 458): Detaillierte Vorgaben zu Antragstellung, Nachweisen, technischen Anforderungen.
Aktuelle Änderungen 2026: Die Heizungsförderung (KfW 458) wurde um den Einkommensbonus (30 % Grundförderung + 30 % einkommensabhängiger Bonus für Haushalte unter 40.000 € Jahreseinkommen) und den Geschwindigkeitsbonus (20 % für Heizungstausch vor gesetzlicher Pflicht, bis 2028 degressiv) erweitert. Die Effizienzhaus-Fördersätze für die BEG-Förderung für Wohngebäude (KfW 261) bleiben gegenüber 2025 stabil, jedoch wurde die EE-Klasse-Definition verschärft (mindestens 65 % EE-Anteil statt vormals 55 %).
Achtung: Achtung: Die BEG-Richtlinien werden regelmäßig angepasst. Prüfen Sie vor Antragstellung stets die aktuellen Merkblätter der KfW und die BAFA-FAQ. FörderCheckPro aktualisiert die Berechnungslogik automatisch bei Richtlinienänderungen.