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FAQ

Individueller Sanierungsfahrplan: Förderung 2026 im Überblick

Veröffentlicht am 3. November 2026

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird 2026 doppelt gefördert: Die BAFA übernimmt 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 € bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus, und der iSFP-Bonus erhöht den BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen am Gebäude von 15 % auf bis zu 20 %.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen als Eigentümer, was der iSFP enthält, was er Sie kostet und wann sich der iSFP-Bonus nach den seit 21.07.2026 geltenden Regeln tatsächlich auszahlt. Er klärt auch, welche Lesart des Bonus stimmt. Stand: November 2026. Wir erstellen keine iSFP und stellen keine Anträge. Wir erklären die Förderlogik.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Stufenplan für Ihr Wohngebäude. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erstellt ihn, in der Praxis meist ein Energieberater. Der iSFP gilt 15 Jahre.

Er hält den Ist-Zustand von Gebäudehülle und Heizung fest. Er ordnet die Sanierungsmaßnahmen in einer sinnvollen Reihenfolge und nennt Kosten, Einsparungen und mögliche Förderung. Der Plan kann eine Gesamtsanierung in Schritten abbilden oder auf ein Effizienzhaus zielen. Er ersetzt weder den Energieausweis noch die Planung einzelner Maßnahmen.

  • Bestandsaufnahme der Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster, Kellerdecke) und der Anlagentechnik

  • Maßnahmenpakete in Jahresschritten mit Kostenschätzung

  • Erwartete Energieeinsparung und Zielzustand

  • Übersicht der passenden Förderung

iSFP und Bonus nach der BEG-Reform 2026 →

Ablauf: Von der Energieberatung bis zum Abschlussgespräch

So läuft ein iSFP ab

  1. Energieberater auswählen

    Wählen Sie einen Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste. Nur dort gelistete Berater dürfen einen geförderten iSFP erstellen.

  2. Förderantrag bei der BAFA stellen

    Der Antrag für die Energieberatung läuft über die BAFA. Stellen Sie ihn vor Beginn der Beratung, nicht erst danach.

  3. Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme

    Der Energieberater erfasst Bauteile, Heizung, Energieausweis und Verbrauchsdaten.

  4. Plan und Abschlussgespräch

    Sie erhalten den iSFP, besprechen die Reihenfolge der Maßnahmen und klären offene Fragen.

  5. Verwendungsnachweis

    Der Berater reicht den Nachweis ein, die BAFA zahlt den Zuschuss aus.

Kosten des iSFP und Eigenanteil mit Rechenbeispiel

Die Honorare liegen je nach Gebäude und Umfang meist über den förderfähigen Höchstgrenzen. Förderfähig sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern höchstens 1.300 € Beratungshonorar, bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten höchstens 1.700 €. Die BAFA übernimmt davon 50 %.

Beispiel Einfamilienhaus (Stand 2026): Der Energieberater verlangt 1.800 €. Förderfähig sind 1.300 €, davon 50 % = 650 € Zuschuss. Ihr Eigenanteil beträgt 1.150 €. Bei einem Honorar von 1.300 € oder weniger zahlen Sie 650 € selbst.

Förderung der Erstellung: BAFA-Zuschuss und Höchstbeträge

Die BAFA-Energieberatung für Wohngebäude fördert den iSFP mit 50 % des förderfähigen Honorars. Der Zuschuss beträgt höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 € ab drei Wohneinheiten.

Maximaler BAFA-Zuschuss für die iSFP-Erstellung
Ein-/Zweifamilienhaus
Höchstzuschuss: 650 Euro
Ab 3 Wohneinheiten
Höchstzuschuss: 850 Euro
WEG-Zusatz (einmalig)
Höchstzuschuss: 250 Euro

Quelle: BAFA Energieberatung für Wohngebäude, Richtlinie vom 06.08.2024, Stand 2026

Wer den iSFP in einer Eigentümerversammlung vorstellt, erhält einmalig zusätzlich 250 €. Das betrifft die Wohnungseigentümergemeinschaft. Wer berät, erfahren Sie im Überblick zur BAFA-Energieberatung.

BAFA-Energieberatung für Wohngebäude →

iSFP-Bonus: Zuschlag auf Einzelmaßnahmen mit Rechenbeispiel

Der iSFP-Bonus beträgt 5 Prozentpunkte auf BAFA-Zuschüsse nach BEG EM. Die Grundförderung von 15 % steigt damit auf höchstens 20 %. Der Bonus liegt innerhalb dieser 20 %. Er wird nicht zusätzlich auf 25 % aufgeschlagen.

Welche Lesart gilt? Beide Angaben im Netz haben einen wahren Kern. Seit dem 21.07.2026 gilt: Der Bonus setzt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto voraus. Er wirkt nur auf die förderfähigen Ausgaben oberhalb des Deckels ohne iSFP. Ohne iSFP liegt dieser Deckel bei 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP bei 60.000 €. Die Aussage "5 % nur auf den Anteil über 30.000 €" trifft den Kern. Die pauschale Aussage "5 % auf alles" entspricht der Rechtslage bis zur BEG-Reform.

Beispiel (vereinfachte Darstellung): Förderfähige Kosten für Dach, Fenster und Kellerdecke: 50.000 € für ein Einfamilienhaus mit iSFP. Auf die ersten 30.000 € gelten 15 % = 4.500 €. Auf die 20.000 € darüber gelten 20 % = 4.000 €. Gesamtzuschuss: 8.500 €. Die genaue Berechnung prüft die BAFA, Details zur Richtlinie klärt Ihr Energieberater.

BEG-Einzelmaßnahmen und Höchstbeträge →

Wann ist ein Sanierungsfahrplan sinnvoll?

Ein iSFP lohnt sich, wenn Sie mehrere Sanierungsmaßnahmen planen und mindestens 30.000 € förderfähig investieren wollen. Nur dann greift der Bonus. Typisch ist das bei einem Altbau mit unsanierter Gebäudehülle, etwa bei Baujahr vor 1978.

  • Sinnvoll: Altbau, Hauskauf, Erbschaft, geplante Gesamtsanierung in Etappen

  • Weniger sinnvoll: Gebäude jünger als etwa 20 Jahre oder nur eine einzelne, kleine Maßnahme

  • Der iSFP ist keine Pflicht, weder gesetzlich noch als Voraussetzung für die Grundförderung

Erfahrungswert: Ist die Heizung am Ende der Lebensdauer (über 15 Jahre), tauschen Sie sie meist zuerst. Der iSFP legt dann die Hülle für die Folgejahre fest.

Sonderfälle: Mehrfamilienhaus, WEG, Denkmal und Gewerbe

Beim Mehrfamilienhaus gilt der höhere Beratungszuschuss von bis zu 850 €. Die förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahmen sinken je Wohneinheit: Mit iSFP sind es 60.000 € für die erste, 30.000 € für die zweiten bis sechsten und 15.000 € ab der siebten Wohneinheit. Ohne iSFP halbieren sich diese Werte.

Beispiel Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten: Mit iSFP ergibt sich ein Deckel von 60.000 + 3 × 30.000 = 150.000 €. Beim Honorar von 2.400 € sind 1.700 € förderfähig, davon 50 % = 850 € Zuschuss. Die WEG erhält einmalig 250 € für die Vorstellung des Plans. Der Eigenanteil am Honorar beträgt 1.550 € minus 250 € = 1.300 €, wenn der Beschluss-Bonus gezahlt wird.

Bei Denkmälern bleibt der iSFP möglich. Der Berater begründet Abweichungen von Standardwerten, etwa bei Innendämmung. Förderstufe ist dann das Effizienzhaus Denkmal. Gewerbeimmobilien fallen nicht unter die Wohngebäude-Beratung.

regionale Programme der Länder →

Vorteile über die Förderung hinaus

Der iSFP bringt auch bei Verkauf und Erbe Vorteile. Käufer sehen Maßnahmen, Kosten und mögliche Förderung bereits beziffert. Nach der Faustregel steigt der Marktwert je Energieklasse typisch um etwa 3 %, regional zwischen 2 und 8 %.

Außerdem senkt eine gute Reihenfolge die Kosten: Wird die Hülle zuerst saniert, kann die Wärmepumpe kleiner ausfallen. Das verringert den Eigenanteil bei der Heizung.

Sanierungscheck beim Hauskauf →

Häufige Fragen

Ist ein individueller Sanierungsfahrplan sinnvoll?

Ein iSFP ist sinnvoll, wenn Sie mehrere Maßnahmen an einem Altbau planen. Er ordnet die Reihenfolge, schätzt Kosten und ermöglicht den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten. Bei einer einzelnen kleinen Maßnahme lohnt er sich meist nicht.

Wie hoch ist die Förderung für die Erstellung eines iSFP?

Die BAFA fördert die Erstellung mit 50 % des förderfähigen Honorars. Der Zuschuss beträgt höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten, zuzüglich einmalig 250 € für die Vorstellung in der WEG (Stand 2026).

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einem iSFP für ein Einfamilienhaus?

Der Eigenanteil liegt bei mindestens 650 €. Bei einem Honorar von 1.800 € zahlen Sie 1.150 €, weil nur 1.300 € förderfähig sind und davon 50 % erstattet werden.

Wie hoch ist der iSFP-Bonus und für welche Maßnahmen gilt er?

Der iSFP-Bonus beträgt 5 Prozentpunkte, sodass BAFA-Einzelmaßnahmen höchstens 20 % erhalten. Er gilt für Gebäudehülle und Anlagentechnik, nicht für den Heizungstausch. Seit 21.07.2026 setzt er mindestens 30.000 € förderfähige Kosten voraus.

Muss der Sanierungsfahrplan von einem zertifizierten Energieberater erstellt werden?

Ja, für Förderung und Bonus muss ein zugelassener Energieeffizienz-Experte den iSFP erstellen. Sie finden ihn über die Energieeffizienz-Expertenliste.

Energieberater finden →
Ist der Sanierungsfahrplan Pflicht?

Nein, der iSFP ist für Eigentümer keine Pflicht. Er ist freiwillig und nur Voraussetzung für den iSFP-Bonus. Die Grundförderung von 15 % erhalten Sie auch ohne ihn.

Welche Förderung gibt es für einen iSFP bei Mehrfamilienhäusern?

Ab drei Wohneinheiten fördert die BAFA 50 % des Honorars, höchstens 850 €. Eine WEG erhält einmalig 250 € zusätzlich, wenn der Plan in der Versammlung vorgestellt wird.

Lohnt sich ein iSFP auch beim Verkauf einer Immobilie?

Ja, er kann Käufern Sanierungsbedarf und Förderchancen transparent machen. Ein verlässlicher Preisaufschlag lässt sich daraus nicht ableiten.

Fazit

Der individuelle Sanierungsfahrplan lohnt sich vor allem bei Altbauten mit mehreren Sanierungsmaßnahmen. Sie erhalten 50 % Zuschuss auf das Beratungshonorar (max. 650 € bzw. 850 €) und bis zu 20 % auf Einzelmaßnahmen, sofern mindestens 30.000 € förderfähig investiert werden. Der Heizungstausch läuft getrennt über KfW 458.

Warten Sie mit der Umsetzung, bis der iSFP vorliegt, und prüfen Sie die aktuellen Konditionen bei BAFA und KfW. Wie viel Förderung für Ihr Haus möglich ist, zeigt Ihnen der kostenlose Sanierungscheck von FörderCheckPro.

BAFA Energieberatung Förderung: Antragstellung, Förderhöhe und Workflow für Energieberater → iSFP erstellen: Anforderungen & Ablauf für zertifizierte Energieberater →

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