Sanierungsfahrplan KfW (iSFP): Kosten, Bonus und wann er Pflicht wird
Sanierungsfahrplan KfW (iSFP): Wann er Pflicht ist, was er kostet, welcher Bonus winkt und wie Sie ihn erstellen lassen. Ratgeber für Berater & Eigentümer.
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein von zertifizierten Energieberatern erstellter Fahrplan für die schrittweise energetische Sanierung eines Wohngebäudes. Er zeigt für jede Maßnahme – von der Dämmung über den Fenstertausch bis zur neuen Heizung – konkrete Kosten, Einsparpotenziale und Förderhöhen. Seit 2021 honoriert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den iSFP mit einem iSFP-Bonus von 5 % zusätzlich auf die Fördersätze für Einzelmaßnahmen, wenn diese innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt werden (Stand 2026).
Für Energieberater ist der iSFP ein zentrales Beratungsprodukt, das planbare Honorare generiert und die Kundenbindung stärkt. Immobilienbesitzer profitieren von strukturierter Sanierungsplanung, höherer Förderquote und besserer Immobilienwertung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was ein Sanierungsfahrplan kostet, wann er Pflicht ist, wie hoch der KfW-Bonus ausfällt und wie Sie ihn erstellen lassen.
Was ist ein Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein standardisiertes Beratungsdokument, das von einem zertifizierten Energieberater gemäß der Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) erstellt wird. Er umfasst eine Bestandsaufnahme der energetischen Gebäudehülle, der Anlagentechnik und eine konkrete Empfehlung für sinnvolle Sanierungsschritte über einen Zeitraum von 15 Jahren.
Inhalte des iSFP
- Gebäude-Ist-Zustand: Primärenergiebedarf, U-Werte, Heizlast, Energieausweis-Daten
- Maßnahmenkatalog: Dach-, Fassaden-, Kellerdämmung, Fenster, Haustür, Heizungserneuerung, Lüftungsanlage
- Kosten je Maßnahme: Nettoinvestition, Fördersatz, Eigenanteil
- Einsparpotenziale: kWh/a, CO₂-Reduktion, Energiekosteneinsparung in Euro/Jahr
- Förderfähigkeit: Angabe förderfähiger Programme (KfW 261, BAFA BEG EM) und Zuschusshöhen
- Umsetzungsreihenfolge: Priorisierung nach Wirtschaftlichkeit, Gebäudephysik, Nutzerwunsch
Der iSFP wird im BAFA-Portal Energieberatung Wohngebäude eingereicht und dort geprüft. Erst nach Bewilligung durch das BAFA kann der Eigentümer den iSFP beim Antrag für Einzelmaßnahmen geltend machen, um den 5-%-Bonus zu erhalten.
Wann ist ein Sanierungsfahrplan Pflicht?
--- Es gibt keine generelle gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines iSFP (Stand 2026). Weder das Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch die BEG schreiben einen iSFP für alle Sanierungen vor. Es existieren jedoch drei Konstellationen, in denen ein iSFP faktisch notwendig oder stark empfohlen ist:
iSFP-Optionen nach Anwendungsfall (Stand 2026)
| Situation | iSFP-Status | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Antrag auf iSFP-Bonus bei BEG EM | Optional — löst +5 % Bonus aus | BEG-RL (BAFA-Merkblatt BEG EM) |
| Antrag auf KfW 261 (Wohngebäude-Kredit) | Keine Pflicht, aber empfohlen | KfW-Merkblatt 261 |
| Verkauf oder Vermietung (EBW-Beratung) | Keine Pflicht, marktüblich | EnEV § 16 / GEG § 80 (Energieausweis-Pflicht) |
Hinweis: iSFP-Bonus nur mit bewilligtem iSFP Der 5-%-Bonus wird nur gewährt, wenn der iSFP vor Antragstellung der Einzelmaßnahme im BAFA-Portal vorliegt und die Maßnahme im iSFP explizit empfohlen wurde. Ein nachträglich erstellter iSFP berechtigt nicht rückwirkend zum Bonus.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Mehrfamilienhäuser ist ein iSFP häufig Voraussetzung für strukturierte Beschlussfassungen in der Eigentümerversammlung, da er transparente Kosten- und Nutzenabwägungen dokumentiert. ---
Kosten für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans
Die Brutto-Kosten für einen iSFP liegen – je nach Gebäudegröße und Komplexität – zwischen 600 Euro und 1.800 Euro. Das BAFA fördert die Erstellung über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) mit einem Zuschuss von 80 %, maximal jedoch:
- 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
- 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten
- 1.300 Euro, wenn eine Präsentation des iSFP in einer WEG-Versammlung erfolgt (Zuschlag 200 Euro)
Beispielhafte iSFP-Kosten und BAFA-Förderung (Stand 2026)
| Gebäudetyp | Durchschnittshonorar brutto | BAFA-Zuschuss (80 %) | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus (140 m²) | 900 Euro | 720 Euro | 180 Euro |
| Zweifamilienhaus (220 m²) | 1.200 Euro | 800 Euro (gedeckelt) | 400 Euro |
| Mehrfamilienhaus (8 WE) | 1.600 Euro | 1.100 Euro (gedeckelt) | 500 Euro |
| MFH mit WEG-Präsentation | 1.800 Euro | 1.300 Euro (gedeckelt) | 500 Euro |
Tipp: Eigenanteil als Betriebsausgabe absetzbar Für vermietete Objekte sind die Kosten des iSFP als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Selbstnutzer können den Eigenanteil als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a EStG) geltend machen, sofern die Maßnahme nicht bereits über die BEG gefördert wird.
Die Antragsstellung für die EBW-Förderung erfolgt über das BAFA-Portal Energieberatung Wohngebäude. Der Energieberater reicht den Antrag im Namen des Eigentümers ein, vor Vertragsschluss (Vor-Ort-Termin gilt bereits als Leistungsbeginn).
iSFP-Bonus: 5 % zusätzliche Förderung bei Einzelmaßnahmen
Wird eine im iSFP empfohlene Maßnahme innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt, erhöht sich die Förderquote der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) um 5 Prozentpunkte. Der Bonus gilt für alle förderfähigen Maßnahmen – Dämmung, Fenster, Heizung, Lüftung –, sofern sie im iSFP explizit genannt sind.
Förderquoten mit und ohne iSFP-Bonus
iSFP-Bonus auf BEG-EM-Fördersätze (Stand 2026, ohne Heizungs-Tausch-Bonus)
| Maßnahme | Basis-Fördersatz BEG EM | Mit iSFP-Bonus | Max. förderfähige Kosten |
|---|---|---|---|
| Dämmung Außenwand | 15 % | 20 % | 60.000 Euro |
| Fenster und Außentüren | 15 % | 20 % | 60.000 Euro |
| Heizungsoptimierung | 15 % | 20 % | 30.000 Euro |
| Wärmepumpe (Luft) | 25 % | 30 % | 60.000 Euro |
| Wärmepumpe (Sole/Wasser) | 30 % | 35 % | 60.000 Euro |
Der iSFP-Bonus ist kumulierbar mit anderen Boni, z. B. dem Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) oder dem Einkommensbonus (30 %). Die maximale Gesamt-Förderquote für Einzelmaßnahmen liegt bei 70 % (Stand 2026, KfW 458).
Beispiel: Rechenbeispiel: Fassadendämmung mit iSFP-Bonus Nettoinvestition: 40.000 Euro | Basis-Fördersatz BEG EM: 15 % = 6.000 Euro | Mit iSFP-Bonus: 20 % = 8.000 Euro | Mehrförderung durch iSFP: 2.000 Euro | Eigenanteil iSFP (nach BAFA-Zuschuss): 180 Euro (EFH) | Netto-Vorteil: 1.820 Euro
Der iSFP-Bonus wird automatisch berücksichtigt, wenn im BAFA-Antrag für die Einzelmaßnahme die Vorgangsnummer des bewilligten iSFP angegeben wird. Eine separate Beantragung ist nicht erforderlich.
Sanierungsfahrplan erstellen lassen: Ablauf und Anforderungen
Die Erstellung eines iSFP ist zertifizierten Energieberatern vorbehalten, die in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena für den Bereich Energieberatung Wohngebäude (EBW) eingetragen sind. Der Ablauf gliedert sich in fünf Schritte:
- Energieberater finden: Suche über die dena-Expertenliste (www.energie-effizienz-experten.de) nach Postleitzahl und Qualifikation EBW.
- BAFA-Antrag stellen: Der Energieberater reicht den Förderantrag für die Energieberatung im BAFA-Portal ein, vor dem Vor-Ort-Termin.
- Vor-Ort-Begehung: Der Berater erfasst Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, Warmwasser; fertigt Fotos und Maßaufnahmen an; führt Thermografie durch (optional).
- Berechnung und Fahrplan-Erstellung: Energiebilanzierung nach DIN V 18599 oder vereinfachtem Verfahren; Maßnahmenpriorisierung; Kostenabschätzung; Fördermitteldarstellung.
- BAFA-Einreichung und Bewilligung: Der Berater reicht den fertigen iSFP im BAFA-Portal ein. Nach Prüfung (ca. 4–6 Wochen) wird die Förderung ausgezahlt und der iSFP ist für den Bonus nutzbar.
Anforderungen an den iSFP
Der iSFP muss die BAFA-Vorgaben zur EBW erfüllen. Zentrale Anforderungen sind:
- Mindestens drei Einzelmaßnahmen oder ein Effizienzhaus-Ziel müssen empfohlen werden.
- Wirtschaftlichkeitsberechnung über die gesamte Lebensdauer der Maßnahme (VDI 2067).
- Fördermittelübersicht: Angabe aller verfügbaren Bundes-, Landes- und kommunalen Programme.
- Abschlussgespräch: Der Berater muss den iSFP dem Eigentümer in einem mindestens 60-minütigen Beratungsgespräch erläutern.
- Umsetzungsbegleitung: Optional kann der Berater die spätere Baubegleitung übernehmen (separate Förderung über KfW 261 oder BAFA BEG EM).
Software für die Erstellung von Sanierungsfahrplänen
Energieberater nutzen spezialisierte Software, um den iSFP normkonform und effizient zu erstellen. Die Programme führen die energetische Berechnung nach DIN V 18599 oder DIN 4108-6 / DIN 4701-10 durch, generieren automatisch die Maßnahmenbewertung und erstellen das BAFA-konforme Berichtsdokument.
Marktübliche iSFP-Software (Auswahl)
Software-Lösungen für iSFP-Erstellung (Stand 2026)
| Software | Anbieter | Besonderheit |
|---|---|---|
| Hottgenroth ETU | Hottgenroth Software | Marktführer, integrierte BAFA-Schnittstelle |
| evebi | evebi GmbH | Cloud-basiert, automatische Fördermittel-Aktualisierung |
| Dämmwerk | Kern Ingenieurkonzepte | Spezialist für Gebäudehülle, U-Wert-Berechnung |
| Arcón EBF | Solar-Computer | Integration mit Architektur-CAD (Arcón) |
| foerdercheckpro.de | foerdercheckpro.de | Fördermittel-Identifikation, keine iSFP-Erstellung, Berater-Schnittstelle |
Hinweis: foerdercheckpro.de: Vorbereitung für den iSFP foerdercheckpro.de erstellt keine iSFP, bietet aber Energieberatern und Eigentümern einen automatisierten Fördermittel-Check: Auf Basis von Gebäudedaten und geplanten Maßnahmen werden alle verfügbaren KfW-, BAFA- und Landesprogramme identifiziert, Förderhöhen berechnet und als Entscheidungsgrundlage für den iSFP-Termin aufbereitet.
iSFP und Effizienzhaus-Förderung: Zusammenhang mit KfW 261
--- Während der iSFP-Bonus primär für Einzelmaßnahmen (BEG EM) gilt, spielt der iSFP auch bei der Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261) eine wichtige Rolle – allerdings nicht als Pflichtdokument, sondern als Planungsinstrument.
Wer ein Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40 erreichen möchte, benötigt eine energetische Fachplanung und Baubegleitung, die über das KfW-Förderprogramm 261 gefördert wird (50 % Zuschuss, max. 5.000 Euro bei EFH). Der iSFP kann hier als Vorarbeit dienen, ersetzt aber nicht die spätere Effizienzhaus-Berechnung und die Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten (dena-Liste WG).
iSFP vs. Effizienzhaus-Sanierung (Stand 2026)
| Kriterium | iSFP (EBW) | Effizienzhaus-Sanierung (KfW 261) |
|---|---|---|
| Ziel | Schritt-für-Schritt-Plan, Einzelmaßnahmen | Gesamtsanierung auf Effizienzhaus-Niveau |
| Förderprogramm | BAFA EBW (80 % Zuschuss) | KfW 261 (Tilgungszuschuss bis 25 %) |
| Berater-Qualifikation | dena-Liste EBW | dena-Liste WG (Wohngebäude) |
| iSFP-Bonus | 5 % bei Einzelmaßnahmen | Nicht anwendbar |
| Pflicht | Nein (nur für Bonus) | Fachplanung verpflichtend |
- KfW 261 vs 262: Förderkredit-Vergleich für energetische Sanierung ---
Steuerliche Absetzbarkeit und Alternativen zum iSFP
Selbstnutzer, die keine BEG-Förderung in Anspruch nehmen wollen oder können, haben die Möglichkeit, energetische Sanierungsmaßnahmen über § 35c EStG steuerlich abzusetzen. Dabei entfällt der iSFP-Bonus, da keine Förderung über BAFA oder KfW erfolgt.
§ 35c EStG: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
- 20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre (Jahr 1+2: je 7 %, Jahr 3: 6 %)
- Maximal 40.000 Euro Steuerermäßigung (bei 200.000 Euro Investition)
- Keine Kumulierung mit BEG-Förderung möglich (Wahlrecht)
- Fachunternehmererklärung erforderlich, kein iSFP notwendig
Tipp: Wann lohnt sich § 35c EStG statt BEG? Für Selbstnutzer mit hohem Steuersatz (> 35 %) und Maßnahmen über 100.000 Euro kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG wirtschaftlich attraktiver sein als die BEG-Förderung – insbesondere, wenn der iSFP-Bonus nicht greift oder die Maßnahme nicht förderfähig ist (z. B. Innenausbau, reine Modernisierung ohne Energiebezug).
Häufige Fragen
Was kostet ein Sanierungsfahrplan (iSFP) und wie wird er gefördert?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet in der Regel zwischen 500 und 900 Euro, abhängig von Gebäudegröße und Komplexität. Die BAFA fördert die Erstellung über das Programm Energieberatung Wohngebäude mit 80 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, maximal 1.700 Euro für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten).
Ihr Eigenanteil liegt somit meist bei 100 bis 200 Euro. Zusätzlich erhalten Sie beim Umsetzen von iSFP-Maßnahmen einen 5-Prozentpunkt-Bonus auf die KfW-Sanierungsförderung (KfW 261) oder die BAFA-Einzelmaßnahmenförderung – der iSFP rechnet sich dadurch mehrfach.
Wie lange ist ein Sanierungsfahrplan gültig und muss er aktualisiert werden?
Ein iSFP ist grundsätzlich 15 Jahre gültig und orientiert sich an einem langfristigen Maßnahmenplan. Sie können die vorgeschlagenen Schritte in Ihrem eigenen Tempo umsetzen – es besteht keine zeitliche Verpflichtung, alle Maßnahmen sofort anzugehen.
Eine Aktualisierung ist nicht verpflichtend, kann aber sinnvoll sein, wenn sich Förderbedingungen, technische Standards oder Ihre persönlichen Prioritäten stark ändern. Seit 2026 gilt: Der iSFP-Bonus (5 Prozentpunkte) wird bei jeder Maßnahme gewährt, solange der Fahrplan zum Antragszeitpunkt nicht älter als 15 Jahre ist.
Welche Voraussetzungen muss mein Gebäude für einen Sanierungsfahrplan erfüllen?
Ihr Wohngebäude muss vor dem 1. Januar 2000 fertiggestellt worden sein (Bauantrag oder Bauanzeige). Diese Stichtagsregelung gilt für die BAFA-Förderung der Energieberatung ebenso wie für die nachgelagerten KfW- und BAFA-Sanierungsprogramme.
- Mindestens 50 Prozent der Nutzfläche müssen Wohnzwecken dienen
- Es gibt keine Eigentumspflicht – auch Mieter, Vermieter oder WEG können einen iSFP erstellen lassen
- Der Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt sein
Denkmalgeschützte Gebäude sind ebenfalls förderfähig; hier gelten unter Umständen Sonderregelungen bei der Maßnahmenwahl.
Wer darf einen Sanierungsfahrplan erstellen und wie finde ich den richtigen Energieberater?
Nur zertifizierte Energieberater, die in der offiziellen Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eingetragen sind, dürfen einen förderfähigen iSFP ausstellen. Diese Liste wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt und ist unter energie-effizienz-experten.de öffentlich einsehbar.
Tipp: Filtern Sie in der Expertensuche nach Wohngebäude → Energieberatung und grenzen Sie die Ergebnisse auf Ihre Postleitzahl ein. Achten Sie auf Referenzen, Spezialisierung (z. B. Altbau, Denkmal) und transparente Honorargestaltung.
Ein seriöser Energieberater führt eine Vor-Ort-Begehung durch, analysiert Baujahr, Bausubstanz, Heizung und Hüllflächen systematisch und erstellt einen detaillierten, verständlichen Bericht mit konkreten Kosten- und Einsparprognosen.
Wann lohnt sich ein Sanierungsfahrplan auch ohne direkte Förderpflicht?
Ein iSFP ist nie Pflicht, aber in vielen Situationen wirtschaftlich äußerst sinnvoll – auch wenn Sie ihn nicht für eine konkrete Förderung benötigen:
- Sie planen mehrere Sanierungsschritte über Jahre verteilt und wollen von Anfang an sicherstellen, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind (z. B. Dämmung vor Heizungstausch)
- Sie möchten den 5-Prozentpunkt-Bonus bei jeder Einzelmaßnahme (BAFA BEG EM, KfW 261) mitnehmen – dieser kann über mehrere Maßnahmen hinweg mehrere tausend Euro zusätzliche Förderung bedeuten
- Sie suchen Planungssicherheit für Investitionen zwischen 20.000 und 100.000 Euro und wollen Fehlinvestitionen vermeiden
- Sie wollen Ihr Haus langfristig auf klimaneutral trimmen und brauchen eine professionelle Roadmap (z. B. Effizienzhaus 55 oder 40)
Durch die 80-prozentige BAFA-Förderung amortisiert sich der iSFP meist schon bei der ersten umgesetzten Maßnahme.