Sanierungsfahrplan KfW: iSFP-Bonus, Kosten und Pflicht im Überblick
Sanierungsfahrplan KfW: iSFP erstellen lassen, 5 % Bonus sichern. Kosten, Pflicht, Anforderungen & Software-Unterstützung für Energieberater (Stand 2026).
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist seit 2020 das zentrale Planungsinstrument der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Er dokumentiert schrittweise Maßnahmen zur energetischen Verbesserung und sichert einen zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozentpunkten auf KfW-Zuschüsse für Wohngebäude-Sanierungen. Wer eine KfW-Förderung für Effizienzhaus-Sanierungen oder Einzelmaßnahmen beantragt, profitiert vom iSFP finanziell – selbst wenn Maßnahmen zeitversetzt umgesetzt werden. Stand 2026 liegt die iSFP-Förderquote bei 80 % der Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (BAFA Energieberatung Wohngebäude). Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, welche Anforderungen gelten, wann eine Pflicht besteht und welche Software-Lösungen Energieberater nutzen.
Häufige Fragen
Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Die Erstellung eines iSFP durch einen zertifizierten Energieberater kostet je nach Gebäudegröße und Komplexität zwischen 800 und 1.500 Euro (Stand 2026). Ein- und Zweifamilienhäuser liegen meist im unteren Bereich, während größere Mehrfamilienhäuser oder denkmalgeschützte Objekte teurer werden.
Die BAFA bezuschusst die Beratung mit 80 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bzw. 1.700 Euro ab drei Wohneinheiten). Ihr Eigenanteil beträgt somit meist nur 200 bis 400 Euro.
Tipp: Der iSFP selbst bringt einen zusätzlichen Förderbonus von 5 % auf jede Einzelmaßnahme (z. B. KfW 270), sofern die Maßnahme im Fahrplan aufgeführt ist — das amortisiert die Investition oft bereits bei der ersten Sanierung.
Wie lange dauert die Erstellung eines Sanierungsfahrplans?
Von der Beauftragung bis zum fertigen Dokument vergehen in der Regel 4 bis 8 Wochen. Die Dauer hängt von der Auslastung des Energieberaters, der Gebäudekomplexität und Ihrer Terminverfügbarkeit ab (Stand 2026).
- Vor-Ort-Termin (2–3 Stunden): Bestandsaufnahme, Fotodokumentation, Bauteiluntersuchung
- Auswertung & Berechnung (1–2 Wochen): Energiebilanz, U-Wert-Berechnungen, Maßnahmenkatalog
- Abstimmungsgespräch (1 Stunde): Besprechung der Ergebnisse, Priorisierung
- Finalisierung & Abgabe (1 Woche): Erstellung des offiziellen iSFP-Dokuments, Registrierung bei der dena
Planen Sie den Fahrplan daher mindestens zwei Monate vor Start Ihrer ersten Sanierungsmaßnahme ein, um den 5-%-Bonus sicher mitzunehmen.
Welche Voraussetzungen muss mein Gebäude erfüllen, damit ein iSFP erstellt werden kann?
Ein iSFP kann für nahezu jedes Wohngebäude erstellt werden, unabhängig von Baujahr oder aktuellem energetischem Zustand. Entscheidend ist lediglich, dass es sich um ein bestehendes Wohngebäude handelt — der Bauantrag muss vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden sein (BAFA-Fördervoraussetzung, Stand 2026).
Hinweis: Auch denkmalgeschützte Gebäude und Einzelmaßnahmen ohne Vollsanierung profitieren vom iSFP. Sie müssen sich nicht zu einer bestimmten Effizienzhaus-Stufe verpflichten — der Fahrplan ist ausdrücklich als schrittweiser Leitfaden konzipiert.
Für die Erstellung selbst gibt es keine technischen Mindestanforderungen; der Energieberater analysiert den Ist-Zustand und entwickelt darauf aufbauend wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmenpakete mit individuellen Zeithorizonten (z. B. 5, 10, 15 Jahre).
Wer darf einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen?
Nur zertifizierte Energieberater, die in der Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) eingetragen sind, dürfen einen förderfähigen iSFP ausstellen. Die Liste wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Nachweis der Qualifikation anerkannt (Stand 2026).
- Energieberater für Wohngebäude (Sachverständige mit Eintrag Kategorie "Vor-Ort-Beratung" oder "iSFP")
- Architekten und Ingenieure mit entsprechender Weiterbildung nach § 88 GEG
- Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation (z. B. zertifizierte Gebäudeenergieberater HWK)
Prüfen Sie die Qualifikation über die dena-Expertenliste unter energie-effizienz-experten.de. Nur bei Beauftragung eines gelisteten Beraters erhalten Sie die BAFA-Zuschüsse zur Beratung und den späteren 5-%-iSFP-Bonus bei Umsetzung der Maßnahmen.
Wo kann ich meinen Sanierungsfahrplan einreichen, um den 5-%-Bonus zu erhalten?
Der iSFP wird nicht separat eingereicht. Stattdessen trägt Ihr Energieberater bei der Antragsstellung für die Einzelmaßnahme (z. B. KfW 270, KfW 458) die iSFP-Registriernummer im Förderantrag ein. Diese Nummer erhält der Berater automatisch, wenn er den Fahrplan nach Fertigstellung bei der dena registriert (Stand 2026).
Achtung: Wichtig: Die Sanierungsmaßnahme muss im iSFP als Empfehlung aufgeführt sein, um den Bonus zu erhalten. Stimmen Sie daher vor Antragstellung mit Ihrem Energieberater ab, dass die geplante Maßnahme im Fahrplan enthalten ist.
Der 5-%-Bonus wird dann automatisch auf den regulären Fördersatz aufgeschlagen — bei einer Dämmmaßnahme (20 % Grundförderung) erhalten Sie beispielsweise insgesamt 25 %. Der Nachweis erfolgt digital über die Registriernummer; Sie müssen keine Papierdokumente nachreichen.