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KfW Heizungsförderung 458: Zuschuss, Boni und Antrag 2026

Veröffentlicht am 3. November 2026

Die KfW-Heizungsförderung 458 ist ein Zuschuss, der 2026 bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für den Tausch einer fossilen Heizung gegen eine Heizung mit erneuerbaren Energien erstattet. Nur Selbstnutzer mit einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € zu versteuerndem Einkommen erreichen bis zu 80 %. Grundlage sind die seit dem 21.07.2026 geltenden BEG-Konditionen (Stand 03.11.2026).

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wer gefördert wird, wie hoch Fördersatz und förderfähige Kosten sind, wie der Ablauf bis zur Auszahlung aussieht und was ab Februar 2027 sinkt. Dazu finden Sie Rechenbeispiele für mehrere Einkommensstufen.

Was wird mit KfW 458 gefördert?

Die Heizungsförderung läuft seit 2024 ausschließlich über die KfW, nicht über das BAFA. Das Programm KfW 458 fördert den Wechsel von einer fossilen Heizung zu einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien in einem Bestandsgebäude. Seit dem 21.07.2026 gilt: Der Ersatz einer bereits erneuerbaren Anlage ab Baujahr 2008 wird nicht mehr gefördert.

  • Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser)

  • Biomasseheizung (Pellets, Hackschnitzel) ab 5 kW

  • Solarthermie zur Heizungsunterstützung

  • Brennstoffzellenheizung nur mit grünem oder blauem Wasserstoff bzw. Biomethan

  • Wärmenetz-Anschluss (Fernwärme)

  • innovative Heiztechnik nur mit Positivlisten-Bestätigung

Nicht gefördert werden Öl-, Kohle- und Gasheizungen (auch mit Biogas), Niedertemperaturkessel, Elektro-Direktheizungen, Infrarotheizungen und handbeschickte Einzelöfen. Wer einen Gaskessel einbaut, verstößt seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (in Kraft seit 29.07.2026) gegen kein Gesetz. Er erhält aber keinen Zuschuss.

Wer ist förderberechtigt?

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Wohngebäuden: Selbstnutzer, Vermieter, Eigentümer von Eigentumswohnungen sowie die Wohnungseigentümergemeinschaft für Gemeinschaftseigentum. Die Grundförderung erhalten alle. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nur für Selbstnutzer mit Hauptwohnsitz im Objekt.

Bei mehreren Wohneinheiten gelten die Boni nur anteilig. Bewohnen Sie in einem Haus mit Einliegerwohnung eine von zwei Wohnungen, erhalten Sie die Boni auf die Hälfte der förderfähigen Kosten. In der WEG beantragt jeder selbstnutzende Eigentümer seine Boni mit einem eigenen Zusatzantrag.

Die Boni werden pro Wohneinheit nur einmal gewährt, mit dem Haushalt und Einkommen dieser Wohneinheit. Typischer Praxisfehler bei Sondereigentum: Der Bonus wird für eine vermietete Wohnung angesetzt. Das wird abgelehnt.

Wie hoch ist der Zuschuss? Fördersätze und Boni im Überblick

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, auch für die Wärmepumpe (Stand 03.11.2026). Hinzu kommen der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % und der gestaffelte Einkommensbonus. Der Gesamt-Fördersatz ist gedeckelt: 70 % im Regelfall, 80 % nur bis 30.000 € zvE (bis 40.000 € inklusive Familienzuschlag).

Baustein

Höhe

Bedingung

Grundförderung

30 %

alle Antragsberechtigten

Klimageschwindigkeitsbonus

16 %

Selbstnutzer, Austausch Öl, Kohle, Gas-Etage, Nachtspeicher oder Gas/Biomasse ab 20 Jahren

Einkommensbonus

40 %

zvE bis 30.000 €

Einkommensbonus

30 %

zvE bis 40.000 €

Einkommensbonus

10 %

zvE bis 50.000 €

Gesamtdeckel

70 % (80 %)

80 % nur bis 30.000 € zvE

Fördersätze KfW 458, Stand 03.11.2026

Der Familienzuschlag, oft Kinderbonus genannt, ist kein Prozentbonus. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt werden einmalig 10.000 € vom anzusetzenden Einkommen abgezogen, nicht je Kind. Der frühere Effizienzbonus von 5 % und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasse sind entfallen.

Die förderfähigen Kosten liegen für die 1. Wohneinheit bei 28.000 €, für die 2. bis 6. Wohneinheit bei je 15.000 € und ab der 7. bei je 8.000 €. Der Wert von 22.400 € in älteren Quellen gehört zur früheren Rechtslage.

Welche Alt-Heizungen berechtigen zum Klimageschwindigkeitsbonus? Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen ohne Altersgrenze. Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Die alte Anlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Beispielrechnungen für eine Wärmepumpe

Angenommen, die Wärmepumpe kostet 28.000 € förderfähig, das Haus hat eine Wohneinheit, und Sie ersetzen eine 25 Jahre alte Ölheizung. Die Zahlen gelten nach dem Stand vom 03.11.2026 für Selbstnutzer.

Konstellation

Summe Fördersätze

Gedeckelt

Zuschuss

zvE 28.000 €

30 + 16 + 40 = 86 %

80 %

22.400 €

zvE 38.000 €

30 + 16 + 30 = 76 %

70 %

19.600 €

zvE 45.000 €

30 + 16 + 10 = 56 %

56 %

15.680 €

zvE 55.000 €

30 + 16 = 46 %

46 %

12.880 €

zvE 45.000 € mit Kind (35.000 € angesetzt)

30 + 16 + 30 = 76 %

70 %

19.600 €

Vermieter, Gasheizung

30 %

30 %

8.400 €

Beispiele bei 28.000 € förderfähigen Kosten

Wichtig: Die Prozentsätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten, nicht auf die Rechnungssumme. Liegt Ihr Angebot darüber, tragen Sie den Rest selbst. Einen verbleibenden Eigenanteil können Sie über den Ergänzungskredit KfW 358/359 finanzieren.

Ablauf: Vom Energieeffizienz-Experten bis zur Auszahlung

Der Zuschuss wird erst nach Antrag und Zusage gesichert. Der Antrag vor Auftragsvergabe ist deshalb entscheidend. Zulässig ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Ein unbedingter Vertrag oder Baubeginn gilt als förderschädlicher Vorhabenbeginn.

Ablauf bei KfW 458

  1. Energieeffizienz-Experten einbinden

    Der Energieeffizienz-Experte (EEE) erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) und erhält eine ID.

  2. Vertrag mit Bedingung schließen

    Mit dem Fachbetrieb vereinbaren Sie einen Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird.

  3. Antrag im KfW-Kundenportal stellen

    Der Antrag wird online im Kundenportal gestellt, vor Rechnungseingang und vor Umsetzung.

  4. Zusage abwarten und umsetzen

    Nach der Zusage lassen Sie die Heizung einbauen und den hydraulischen Abgleich durchführen. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate.

  5. Bestätigung nach Durchführung einreichen

    Der Experte erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Nachweise sind innerhalb von sechs Monaten einzureichen.

  6. Auszahlung erhalten

    Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf Ihr Konto.

Auszahlung heißt: Sie zahlen die Rechnung zunächst selbst und erhalten den Zuschuss nach Einreichung der Nachweise. Planen Sie die Vorfinanzierung ein. Die Mindestinvestition beträgt 300 € brutto.

Antragsablauf bei der KfW im Detail →

Fristen, Umsetzungszeitraum und Absenkung ab 2027

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit 21.07.2026 16 %. Ab dem 01.02.2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Bei Antragstellung ab dem 01.08.2028 entfällt er vollständig. Wer früher beantragt, sichert sich einen höheren Bonus.

  • Bis Januar 2027: Klimageschwindigkeitsbonus 16 %

  • Ab 01.02.2027: halbjährlich minus 4 Prozentpunkte

  • Ab 01.08.2028: kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr

  • förderfähige Kosten der 1. Wohneinheit: 28.000 €, halbjährlich minus 750 €, Untergrenze 22.000 €

Für Wärmepumpen sieht die Richtlinie ab einem noch als [Q1 2027] bezeichneten Zeitpunkt 15 % Grundförderung plus 15 % EU-Wertschöpfungsbonus für Anlagen mit Ursprung in der Union vor. Bei Nicht-EU-Geräten bleibt es dann bei 15 %. Das Datum ist noch ein Platzhalter. Prüfen Sie es vor Antragstellung bei der KfW.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Die Kombinierbarkeit ist klar geregelt. KfW 458 lässt sich voll mit BAFA-Zuschüssen für Dämmung, Fenster oder Lüftung kombinieren. Mit KfW 261 (Effizienzhaus) am selben Gebäude ist KfW 458 ausgeschlossen, dazu gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren in beide Richtungen.

Der Steuerbonus nach §35c EStG schließt dieselben Kosten aus. Landesprogramme sind meist ergänzend möglich, sofern keine Kosten doppelt angesetzt werden. Konditionen prüfen Sie bei der jeweiligen Landesförderbank.

regionale Programme in den Bundesländern → Steuerbonus nach §35c EStG als Alternative → BAFA-Zuschüsse für Dämmung und Fenster →

Häufige Fehler beim Antrag

  • Unbedingten Liefervertrag unterschrieben, bevor der Antrag gestellt war

  • Klimageschwindigkeitsbonus beantragt, obwohl die Gasheizung jünger als 20 Jahre ist

  • Boni für eine vermietete Wohnung angesetzt

  • Altanlage nicht fachgerecht demontiert oder Entsorgungsnachweis fehlt

  • Nachweise nach der Sechs-Monats-Frist eingereicht

  • Heizung mit Gas als Hauptbestandteil geplant, ohne Förderfähigkeit zu prüfen

Ein abgelehnter Antrag löst eine Sperrfrist von 6 Monaten für dieselbe Maßnahme am selben Standort aus. Lassen Sie den Antrag deshalb vorab vom Energieeffizienz-Experten prüfen.

Nachteile und Auflagen der Förderung

Der größte Nachteil ist der Verwaltungsaufwand: Sie brauchen einen Energieeffizienz-Experten, eine Bestätigung zum Antrag und eine Bestätigung nach Durchführung. Die Experten-Kosten liegen laut Wissensbasis bei etwa 500 bis 2.000 €. Zudem müssen Sie die Investition vorfinanzieren.

  • Förderung nur beim Wechsel von fossil auf erneuerbar

  • keine Förderung für Gas- oder Ölheizungen, auch nicht als Hybrid ohne erneuerbaren Hauptanteil

  • Boni sinken ab 01.02.2027 und entfallen ab 01.08.2028

  • Kosten über dem Höchstbetrag trägt der Eigentümer

  • Umsetzungsfrist und Nachweisfrist sind strikt einzuhalten

  • Wärmepumpen müssen im Wärmeerzeuger-Portal gelistet sein (Pflicht seit 03.11.2025)

Hinweis zu Hybriden: Bivalente Anlagen sind nur förderfähig, wenn der erneuerbare Anteil die Mindestleistung erreicht (30 % parallel, 40 % alternativ) und eine Gas-Spitzenlast als Brennwertkessel ausgeführt ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung bei Heizungstausch 2026?

Die Förderung beträgt 2026 mindestens 30 % und höchstens 70 % der förderfähigen Kosten, bei Einkommen bis 30.000 € zvE bis zu 80 %. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind das zwischen 8.400 € und 19.600 € beziehungsweise 22.400 €.

Wie viel Förderung bekomme ich für eine Wärmepumpe?

Für eine Wärmepumpe erhalten Sie aktuell 30 % Grundförderung (Stand 03.11.2026). Selbstnutzer erhalten zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 % bzw. 80 %.

Wie hoch ist der Einkommensbonus und ab welchem Einkommen gilt er?

Der Einkommensbonus beträgt 40 % bis 30.000 € zvE, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Über 50.000 € gibt es ihn nicht. Bei mindestens einem minderjährigen Kind werden einmalig 10.000 € abgezogen.

Muss ich vor dem Auftrag einen Antrag stellen?

Ja, der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Erlaubt ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Ein unbedingter Auftrag ist förderschädlich.

Wann wird die KfW-Förderung für Heizung ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung und Einreichen der Bestätigung nach Durchführung samt Nachweisen. Sie finanzieren die Rechnung zunächst selbst. Nachweise sind innerhalb von sechs Monaten einzureichen.

Ab wann sinkt die Förderung und wann entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt bei Antragstellung ab dem 01.08.2028. Die förderfähigen Kosten sinken halbjährlich um 750 € bis auf 22.000 €.

Ist der Effizienzbonus noch gültig?

Nein, der Effizienzbonus von 5 % ist seit dem 21.07.2026 entfallen. Auch der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasse gilt nicht mehr.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden Öl-, Kohle- und Gasheizungen, Elektro-Direktheizungen, Infrarotheizungen und der Ersatz erneuerbarer Anlagen ab Baujahr 2008. Auch gebrauchte Anlagen und Eigenleistungen sind ausgeschlossen.

Fazit

KfW 458 bleibt 2026 der wichtigste Förderweg für den Heizungstausch. Die Grundförderung von 30 % gilt für alle, Selbstnutzer erreichen mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus 70 % oder bis zu 80 %. Mein Rat: Beantragen Sie vor dem 01.02.2027, weil Bonus und Kostenobergrenze danach sinken. Schließen Sie nur Verträge mit aufschiebender Bedingung.

Welche Förderung für Ihr Haus realistisch ist, zeigt der kostenlose Sanierungscheck von FörderCheckPro. Er ersetzt keine Energieberatung, gibt Ihnen aber eine belastbare Orientierung. Verbindliche Konditionen prüfen Sie auf kfw.de.

BEG Einzelmaßnahmen Förderung 2026: Zuschuss, Höchstbeträge und Antrag → KfW Foerderung Bestandsimmobilie ↗ BAFA Energieeffizienz ↗

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