iSFP erstellen: Anforderungen & Ablauf für zertifizierte Energieberater

iSFP erstellen: Rechtliche Anforderungen, Ablauf, Bonus, Kosten & Vorlage. Was Energieberater bei Sanierungsfahrplan-Erstellung beachten müssen.

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist seit 2017 das zentrale Planungsinstrument für energetische Gebäudesanierungen in Deutschland. Als zertifizierter Energieberater müssen Sie bei der iSFP-Erstellung strenge Anforderungen erfüllen: von der BAFA-Zulassung über den Vor-Ort-Termin bis zur fristgerechten Abrechnung. Dieser Artikel erklärt den vollständigen Ablauf, Inhalt, rechtliche Vorgaben (Stand 2026) und zeigt, wie Sie mit FörderCheckPro die vorgelagerte Fördermittel-Identifikation für Ihre Kunden automatisieren – ohne dabei selbst iSFP-Software zu ersetzen.

Wichtig: FörderCheckPro ist keine iSFP-Erstellungssoftware. Wir bieten Fördermittel-Checks vor oder nach Ihrer iSFP-Beratung, damit Sie und Ihre Kunden alle KfW- und BAFA-Zuschüsse transparent ermitteln können.

Was ist ein iSFP und wer darf ihn erstellen?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein detaillierter Fahrplan für die schrittweise energetische Sanierung von Wohngebäuden. Er wird im Rahmen der BAFA-Energieberatung für Wohngebäude erstellt und ist als Bundesförderprogramm seit 2017 verfügbar. Der iSFP zeigt Eigentümern, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind, ohne dass spätere Schritte konterkariert werden.

Zulassungsvoraussetzungen für Energieberater

Nur BAFA-zugelassene Energieberater dürfen einen iSFP erstellen und über das BAFA-Portal abrechnen. Die Zulassung erfordert:

  • Eintragung in der Energie-Effizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) des Bundes
  • Nachweis über Qualifikation (z. B. Bauingenieur, Architekt, TGA-Ingenieur) oder entsprechende Fortbildung (z. B. Energieberater HWK)
  • Regelmäßige Fortbildungsnachweise (16 Unterrichtseinheiten alle 3 Jahre, Stand 2026)
  • Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme mind. 500.000 Euro für Personenschäden

Hinweis: Die EEE-Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt. Prüfen Sie Ihren Listenstatus regelmäßig – bei Ablauf der Fortbildungsfrist werden Sie automatisch gesperrt.

Rechtliche Anforderungen & Fördergrundlagen

Die rechtliche Grundlage für den iSFP bildet die Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (BAFA). Stand 2026 gelten folgende Eckdaten:

ParameterWert (Stand 2026)
Fördersatz iSFP-Erstellung80 % der Beratungskosten
Maximale Fördersumme (Ein-/Zweifamilienhaus)1.300 Euro
Maximale Fördersumme (Wohngebäude ab 3 WE)1.700 Euro
iSFP-Bonus bei Maßnahmenumsetzung+5 % auf BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung
Gültigkeit iSFP-Bonus15 Jahre ab Ausstellungsdatum
Mindest-Vor-Ort-AufwandObligatorisch, dokumentiert im Beratungsbericht

Der iSFP-Bonus: 5 % Extra-Förderung

Der iSFP-Bonus erhöht die Förderung für alle Einzelmaßnahmen (z. B. Dämmung, Heizungstausch, Fenster) um 5 Prozentpunkte, wenn die Maßnahme im iSFP als Sanierungsschritt empfohlen wurde. Beispiel: Eine Fassadendämmung wird regulär mit 15 % gefördert (BAFA BEG EM), mit iSFP-Bonus mit 20 %. Der Bonus gilt für alle im iSFP genannten Maßnahmen – auch wenn sie in anderer Reihenfolge oder zeitlich gestreckt umgesetzt werden.

Tipp: Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass der iSFP-Bonus bei jedem Förderantrag (KfW oder BAFA) explizit angegeben und das iSFP-Dokument beigefügt werden muss. Eine nachträgliche Geltendmachung ist nicht möglich.

Ablauf der iSFP-Erstellung: Schritt für Schritt

Die iSFP-Erstellung folgt einem strukturierten Prozess, der in der BAFA-Richtlinie verankert ist. Als Energieberater durchlaufen Sie folgende Phasen:

1. Auftragsklärung & Förderzusage

Vor Beginn der Beratung muss der Eigentümer den Zuschuss bei der BAFA beantragen. Nach Erhalt der Förderzusage (i. d. R. 2–4 Wochen nach Antrag) können Sie den Beratungsauftrag annehmen. Der Eigentümer muss dabei Ihre EEE-Nummer im Antrag angeben.

Achtung: Beginnen Sie niemals mit der Beratung, bevor die BAFA-Förderzusage vorliegt. Vorgezogene Maßnahmen sind nicht förderfähig – das gilt auch für Beratungsleistungen.

2. Vor-Ort-Termin & Bestandsaufnahme

Der obligatorische Vor-Ort-Termin ist Kernbestandteil der iSFP-Erstellung. Sie erfassen dabei:

  • Geometrie und Bauteile (Außenwände, Dach, Kellerdecke, Fenster)
  • Bestandsheizung (Alter, Typ, Brennstoff, Leistung)
  • Lüftungssituation und Feuchteschäden
  • Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (Heizkostenabrechnungen, Zählerstände)
  • Nutzungsverhalten und Sanierungswünsche der Eigentümer

Dokumentieren Sie den Termin mit Fotos, Skizzen und Messprotokollen. Diese Unterlagen sind Teil der Berichtspflicht gegenüber der BAFA.

3. Energetische Bewertung & Variantenberechnung

Mit einer zertifizierten Energieberater-Software (z. B. Hottgenroth, EBV, dämmwerk) erstellen Sie:

  1. Ist-Zustand-Bewertung nach DIN V 18599 oder DIN V 4108-6/4701-10 (inkl. Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf, CO₂-Emissionen)
  2. Sanierungsvarianten mit unterschiedlichem Ambitionsniveau (z. B. Ziel-Effizienzhaus 85, 70, 55 oder schrittweise Einzelmaßnahmen)
  3. Wirtschaftlichkeitsberechnung pro Variante (Investitionskosten, Förderung, Energieeinsparung, Amortisationszeit)
  4. Sanierungsfahrplan mit konkreter Maßnahmenabfolge und Zeitachse (z. B. 2026: Dachdämmung, 2028: Heizungstausch, 2030: Fassade)

4. Erstellung des iSFP-Berichts

Der iSFP-Bericht besteht aus zwei Teilen:

  • Bauteilsteckbriefe (verständliche, farbcodierte Übersicht pro Sanierungsschritt, DIN-A4-Format)
  • Ausführlicher Beratungsbericht (mind. 15 Seiten: Bestandsaufnahme, Berechnungen, Variantenvergleich, Empfehlungen, Fördermittelübersicht)

Stand 2026 schreibt die BAFA ein einheitliches Layout für die Bauteilsteckbriefe vor. Die meisten iSFP-Softwarelösungen generieren das Layout automatisch BAFA-konform.

5. Abschlussgespräch & Übergabe

Im Abschlussgespräch erläutern Sie dem Eigentümer die Ergebnisse, priorisieren Maßnahmen und klären offene Fragen. Der iSFP-Bericht wird ausgehändigt (Print + PDF). Dokumentieren Sie das Gespräch – das BAFA kann bei Prüfungen eine Teilnahmebestätigung des Eigentümers anfordern.

6. Hochladen im BAFA-Portal & Abrechnung

Laden Sie den finalen iSFP-Bericht innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage im BAFA-Portal hoch. Nach Prüfung (i. d. R. 4–8 Wochen) wird der Zuschuss direkt an den Eigentümer ausgezahlt. Sie stellen Ihr Honorar separat dem Eigentümer in Rechnung.

Inhalt und Vorlage: Was muss in einen iSFP?

Die BAFA schreibt einen Mindestinhalt für den iSFP-Bericht vor. Stand 2026 müssen folgende Kapitel enthalten sein:

KapitelPflichtinhalte
GebäudedatenAdresse, Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten, Gebäudetyp
BestandsaufnahmeBeschreibung Bauteile, U-Werte, Anlagentechnik, Energieverbrauch letzte 3 Jahre
Ist-ZustandPrimärenergiebedarf, Endenergiebedarf, CO₂-Emissionen, Effizienzklasse
SanierungsvariantenMind. 2 Varianten mit Investitionskosten, Fördermitteln, Einsparung, CO₂-Reduktion
SanierungsfahrplanChronologische Maßnahmenabfolge mit Zeitachse (Jahre), technische Abhängigkeiten
WirtschaftlichkeitAmortisationszeiten, Barwertberechnung, Fördermittelübersicht (KfW, BAFA)
BauteilsteckbriefePro Maßnahme: Ist-Zustand, Ziel-Zustand, Kosten, Förderung, Einsparung (farbcodiert)
EmpfehlungenPriorisierung, Hinweise zu Förderbedingungen, Hinweis auf iSFP-Bonus

Muster und Vorlagen: Was ist erlaubt?

Die BAFA stellt keine offizielle iSFP-Vorlage bereit. Sie sind verpflichtet, eine zertifizierte Energieberater-Software zu verwenden, die den iSFP-Bericht BAFA-konform generiert. Manuelle Erstellung in Word oder Excel ist nicht zulässig. Gängige Softwarelösungen (Stand 2026):

  • Hottgenroth EnEV/GEG (inkl. iSFP-Modul)
  • EBV Energieberater-Vollversion
  • dämmwerk (speziell für iSFP optimiert)
  • evebi (cloud-basiert)
  • Energieberater 18599 (IBP Fraunhofer)

Hinweis: Alle genannten Softwarelösungen kosten zwischen 800 und 2.500 Euro pro Jahr (Stand 2026). Kalkulieren Sie diese Kosten in Ihre Honorarkalkulation ein.

Kosten & Honorar: Was Energieberater berechnen

Die Kosten für die iSFP-Erstellung variieren je nach Gebäudegröße, Komplexität und Region. Stand 2026 sind folgende Werte marktüblich:

GebäudetypHonorar brutto (inkl. MwSt.)BAFA-Zuschuss 80 %Eigenanteil Eigentümer
Ein-/Zweifamilienhaus (ca. 150 m²)1.500 – 2.000 Euromax. 1.300 Euro200 – 700 Euro
Mehrfamilienhaus 3–6 WE2.000 – 2.800 Euromax. 1.700 Euro300 – 1.100 Euro
Mehrfamilienhaus ab 7 WE2.800 – 4.500 Euromax. 1.700 Euro1.100 – 2.800 Euro

Wichtig für Ihre Honorarkalkulation: Der BAFA-Zuschuss ist gedeckelt. Bei größeren Objekten oder aufwendigen Variantenrechnungen liegt Ihr Honorar schnell über der Zuschussgrenze – kommunizieren Sie den Eigenanteil transparent im Angebot.

Tipp: Bieten Sie Ihren Kunden ein Paket aus iSFP + nachgelagerter Baubegleitung an. Die KfW fördert Baubegleitung bei Sanierungen mit bis zu 50 % der Kosten (max. 5.000 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern, Programm KfW 261 oder BAFA BEG EM).

Typische Fehler & BAFA-Prüfungen

Die BAFA führt Stichprobenprüfungen bei eingereichten iSFP-Berichten durch. Stand 2026 werden ca. 15–20 % aller Fälle geprüft. Häufigste Beanstandungen:

  • Fehlende oder unvollständige Vor-Ort-Dokumentation (Fotos, Grundrisse, Messungen)
  • Inkonsistente Energieverbrauchsdaten (z. B. Heizkostenabrechnungen fehlen oder weichen stark von Berechnung ab)
  • Bauteilsteckbriefe nicht BAFA-konform (falsches Layout, Farben, Pflichtfelder fehlen)
  • Sanierungsfahrplan ohne Zeitachse oder ohne Begründung der Maßnahmenabfolge
  • Fördermittelübersicht veraltet (z. B. Nennung eingestellter Programme wie BAFA BEG EM (Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) oder KfW 261 (Wohngebäude – Kredit für energetische Sanierung zum Effizienzhaus))
  • Wirtschaftlichkeit nicht nachvollziehbar (z. B. Barwertberechnung fehlt, unrealistische Amortisationszeiten)

Achtung: Bei schwerwiegenden Mängeln kann die BAFA den Zuschuss vollständig zurückfordern – auch wenn dieser bereits an den Eigentümer ausgezahlt wurde. Prüfen Sie Ihren Bericht vor Upload gründlich anhand der BAFA-Checkliste.

Checkliste für BAFA-konforme iSFP-Berichte

  1. Förderzusage liegt vor, EEE-Nummer korrekt angegeben
  2. Vor-Ort-Termin dokumentiert (Fotos, Datum, Teilnehmer)
  3. Energieverbrauchsdaten der letzten 3 Jahre im Bericht enthalten
  4. Mindestens 2 Sanierungsvarianten berechnet und verglichen
  5. Sanierungsfahrplan mit Zeitachse und Maßnahmenabfolge
  6. Bauteilsteckbriefe im BAFA-Layout generiert (Software-Check)
  7. Fördermittelübersicht aktuell (Stand 2026: KfW 261 (Wohngebäude – Kredit für energetische Sanierung zum Effizienzhaus), BAFA BEG EM (Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen), iSFP-Bonus)
  8. Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Barwert und Amortisationszeit
  9. Abschlussgespräch dokumentiert, Bericht übergeben (Unterschrift)
  10. Upload im BAFA-Portal innerhalb 12 Monate nach Förderzusage

Wie FörderCheckPro Ihren iSFP-Workflow unterstützt

FörderCheckPro ersetzt keine iSFP-Software, sondern automatisiert die vorgelagerte Fördermittel-Identifikation für Ihre Kunden. So sparen Sie Zeit im Erstgespräch und können fundierte Empfehlungen geben, bevor Sie mit der detaillierten iSFP-Erstellung starten.

Anwendungsfälle für Energieberater

  • Vor dem iSFP-Auftrag: Kunde erhält per FörderCheckPro eine erste Fördermittel-Übersicht (KfW, BAFA, Landesförderung) – das erhöht Abschlussquote und reduziert Rückfragen.
  • Nach iSFP-Erstellung: Sie können die im iSFP empfohlenen Maßnahmen mit FörderCheckPro nochmals detailliert durchrechnen und dem Kunden eine Export-Übersicht für Handwerker/Banken mitgeben.
  • Bei Änderungen: Wenn sich Förderbedingungen ändern (z. B. neue BAFA-Richtlinie), können Sie mit FörderCheckPro schnell prüfen, ob der iSFP-Bonus noch optimal ist oder eine Anpassung sinnvoll wäre.

Beispiel: Praxis-Beispiel: iSFP-Erstgespräch Ein Eigentümer kontaktiert Sie für einen iSFP. Sie senden ihm vorab den Link zu unserem kostenlosen Fördermittel-Check. Der Kunde gibt Gebäudedaten ein und erhält eine erste Übersicht: Fassadendämmung 15 % Förderung, Heizungstausch (Wärmepumpe) 30 % + iSFP-Bonus möglich. Im Erstgespräch können Sie direkt auf diese Zahlen aufbauen – das spart 20–30 Minuten Erklärungszeit und schafft Vertrauen.

FörderCheckPro bietet KEINE: iSFP-Erstellung, Energiebedarfsberechnung nach DIN, Bauteilsteckbriefe, BAFA-Upload. Wir bieten: Fördermittel-Recherche, Berechnungen von Zuschusshöhen (KfW/BAFA), Export als PDF/Excel, Integration in Ihre Beratungsprozesse.

Alternativen zum iSFP: Wann ist er nicht nötig?

Nicht jede Sanierung erfordert zwingend einen iSFP. In folgenden Fällen kann auf den Sanierungsfahrplan verzichtet werden:

  • Einzelmaßnahme ohne iSFP-Bonus: Wenn der Eigentümer nur eine Maßnahme (z. B. Heizungstausch) plant und auf die 5 % Extra-Förderung verzichten kann, ist ein iSFP nicht erforderlich. Die reguläre BAFA-Förderung (z. B. 30 % für Wärmepumpen) ist auch ohne iSFP abrufbar.
  • Neubau: Der iSFP ist ein Sanierungsinstrument und gilt nur für Bestandsgebäude. Bei Neubauten greift die GEG-Neubau-Beratung.
  • Vollsanierung in einem Schritt: Wenn Eigentümer eine Komplettsanierung auf Effizienzhaus-Niveau (z. B. Effizienzhaus 55) planen und sofort alle Maßnahmen umsetzen, kann ein iSFP sinnvoll sein (wegen iSFP-Bonus), ist aber nicht Pflicht. Alternativ: BAFA-Vor-Ort-Beratung ohne iSFP.
  • Budget < 10.000 Euro: Bei kleinen Sanierungen (z. B. nur Kellerdeckendämmung) ist der iSFP wirtschaftlich oft unverhältnismäßig. Der Eigenanteil (200–700 Euro) frisst einen großen Teil der Förderersparnis durch den iSFP-Bonus.

Tipp: Empfehlen Sie Ihren Kunden den iSFP immer dann, wenn sie langfristig mehrere Maßnahmen planen (auch über 5–10 Jahre verteilt). Der iSFP-Bonus bleibt 15 Jahre gültig – das sind bei einer typischen Sanierung 5.000–15.000 Euro zusätzliche Förderung.

Häufige Fragen

Was kostet die Erstellung eines iSFP?

Die Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) liegen üblicherweise zwischen 1.300 und 2.500 Euro – abhängig von Gebäudegröße, Komplexität und regionalem Honorarniveau des Energieberaters. Ein Einfamilienhaus mit ca. 150 m² Wohnfläche verursacht in der Regel rund 1.800 Euro Beratungskosten.

Das BAFA fördert die Energieberatung mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (Stand 2026). Für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten steigt der Zuschuss auf bis zu 1.700 Euro. Faktisch zahlen Sie also zwischen 500 und 1.200 Euro aus eigener Tasche.

Tipp: Rechnen Sie die Ersparnis hinzu: Mit iSFP erhalten Sie bei jeder späteren Sanierungsmaßnahme 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus auf die KfW-Förderung (z. B. KfW 261, KfW 458) – das amortisiert den Eigenanteil oft bereits nach der ersten Maßnahme.

Wie lange dauert es, einen iSFP erstellen zu lassen?

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum fertigen Dokument vergehen im Regelfall 4 bis 8 Wochen. Die Dauer hängt von der Auslastung des Energieberaters, der Terminverfügbarkeit für die Vor-Ort-Besichtigung und dem Umfang der Bauunterlagen ab.

  • Erstgespräch & Beauftragung: 1–2 Wochen (Terminvereinbarung, Zusendung von Bauplänen, Energierechnungen)
  • Vor-Ort-Termin: ca. 2–4 Stunden Gebäudeaufnahme; Auswertung und Datenaufbereitung durch den Berater dauern anschließend 1–2 Wochen
  • Erstellung des iSFP-Berichts: 2–3 Wochen für Berechnung, Maßnahmenplanung, Wirtschaftlichkeitsbewertung und Layoutierung
  • Abschlussgespräch: 1 Stunde zur Übergabe und Erläuterung des Sanierungsfahrplans

Hinweis: In Spitzenzeiten (Herbst/Winter) kann sich die Wartezeit auf freie Beratungstermine auf bis zu 12 Wochen verlängern. Planen Sie rechtzeitig, wenn Sie noch im selben Jahr Förderanträge stellen möchten.

Welche Unterlagen benötige ich für die iSFP-Erstellung?

Für eine präzise Energieberatung und die Erstellung des iSFP sollten Sie dem Energieberater folgende Dokumente in Kopie zur Verfügung stellen:

  • Baupläne oder Grundrisse (mit Angaben zu Wandstärken, Geschosshöhen; falls nicht vorhanden, vermisst der Berater vor Ort)
  • Baubeschreibung, Baugenehmigung oder frühere Sanierungsnachweise (z. B. Rechnungen für neue Fenster, Dämmarbeiten)
  • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (Strom, Gas, Öl oder Fernwärme) zur Ermittlung des Ist-Verbrauchs
  • Schornsteinfegerprotokolle und technische Datenblätter der Heizungsanlage (Kesseltyp, Baujahr, Nennleistung)
  • Fotos von Fassade, Dach, Kellerdecke (optional, erleichtert Vorabeinschätzung)

Fehlende Unterlagen sind kein Hinderungsgrund – der Energieberater kann viele Daten durch Besichtigung und Messungen vor Ort erheben. Vollständige Unterlagen beschleunigen jedoch den Prozess und erhöhen die Genauigkeit der Berechnungen.

Wer darf einen iSFP ausstellen?

Nur beim BAFA als Energieeffizienz-Experte gelistete Fachleute dürfen einen förderfähigen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Die Zulassung erfordert eine anerkannte Ausbildung (z. B. Architekt, Ingenieur, Techniker Fachrichtung Bau/Heizung/Klima) plus Zusatzqualifikation und regelmäßige Fortbildung.

Sie finden qualifizierte Berater in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter www.energie-effizienz-experten.de. Achten Sie darauf, dass der Berater für Wohngebäude (Bestandsbau) gelistet ist – nur diese Qualifikation berechtigt zur Ausstellung eines BAFA-konformen iSFP.

Achtung: Energieausweise nach § 80 GEG (z. B. für Immobilienverkauf) dürfen auch andere Personen ausstellen. Ein iSFP erfordert jedoch zwingend die BAFA-Listung – sonst entfallen sowohl der Zuschuss zur Beratung als auch der 5-%-iSFP-Bonus bei späteren Sanierungen.

Warum lohnt sich ein iSFP auch ohne sofortige Sanierung?

Ein individueller Sanierungsfahrplan ist eine langfristige Investitionsplanung, die sich auch dann rechnet, wenn Sie erst in 5 oder 10 Jahren sanieren möchten. Der iSFP zeigt Ihnen, in welcher Reihenfolge Maßnahmen technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind – so vermeiden Sie teure Fehlentscheidungen und Doppelarbeiten.

  • 5-%-iSFP-Bonus bleibt 15 Jahre gültig: Sobald Sie eine Maßnahme aus dem Fahrplan umsetzen, erhöhen sich die KfW-Fördersätze (z. B. von 15 % auf 20 % bei Heizungstausch, KfW 458)
  • Planungssicherheit: Sie wissen genau, welche Kosten auf Sie zukommen und können Rücklagen gezielt aufbauen
  • Wertsteigerung: Ein iSFP dokumentiert potenziellen Käufern den energetischen Zustand und die Modernisierungsoptionen – das steigert die Attraktivität der Immobilie
  • Unabhängige Beratung: Der Energieberater ist neutral und nicht an den Verkauf von Produkten gebunden – im Gegensatz zu vielen Handwerkern oder Herstellern

Selbst wenn sich Förderprogramme ändern: Die technische Analyse und Maßnahmenpriorisierung bleiben gültig und helfen Ihnen, bei zukünftigen Entscheidungen (z. B. nach einem Heizungsausfall) schnell und fundiert zu handeln.