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Förderung Wärmepumpe: Wie lange noch? Zeitplan und Änderungen 2026

Veröffentlicht am 1. November 2026

Die Förderung für Wärmepumpen läuft über die KfW-Heizungsförderung KfW 458 und gilt nach der BEG-Reform seit dem 21.07.2026 weiter, allerdings mit schrittweiser Absenkung: Der Klimageschwindigkeits-Bonus von aktuell 16 % sinkt ab dem 01.02.2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab dem 01.08.2028 ganz. Ein festes Enddatum für die Grundförderung nennt die Richtlinie nicht.

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen mit Stand November 2026, wie hoch Ihr Zuschuss heute ausfällt, wann er sinkt und was Warten Sie kostet. Sie erfahren außerdem, welche Fristen und Voraussetzungen für Ihren Antrag gelten. Die Angaben beruhen auf der Förderrichtlinie BEG EM (Fassung 17.07.2026). Einzelne Termine ab 2027 sind in der Richtlinie noch als vorläufig gekennzeichnet.

Wie lange wird die Wärmepumpe noch gefördert? Die Kurzantwort

Die staatliche Wärmepumpenförderung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft 2026 unverändert weiter. Die Grundförderung beträgt bis zum Q1 2027 weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten. Ein gesetzlich festgeschriebenes Enddatum gibt es nicht, die Förderung hängt aber von Haushaltsmitteln und der jeweiligen Förderrichtlinie ab.

Wichtig für Ihre Planung: Der Zuschuss besteht aus mehreren Bausteinen. Nur einer davon, der Klimageschwindigkeits-Bonus, sinkt nach festem Plan. Dazu kommen der einkommensabhängige Bonus und bei Wärmepumpen ab Q1 2027 eine geänderte Grundförderung mit EU-Wertschöpfungsbonus.

  • Grundförderung: 30 % (Stand 2026, bis Q1 2027)

  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 % (Stand 01.11.2026)

  • Einkommensbonus: 40 % bis 30.000 € zvE, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €

  • Gesamtdeckel: 70 %, nur bis 30.000 € zu versteuerndem Einkommen 80 %

  • Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit: 28.000 € (Stand 2026)

Aktuelle Konditionen auf kfw.de ↗

Der Zeitplan der Absenkung ab Februar 2027

Die Absenkung der Förderung beginnt am 01.02.2027: Ab diesem Stichtag sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er für Anträge ab dem 01.08.2028 vollständig entfällt. Gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten der 1. Wohneinheit alle sechs Monate um 750 €, höchstens bis auf 22.000 €.

Antragsdatum

Klimageschwindigkeits-Bonus

bis 31.01.2027

16 %

ab 01.02.2027

12 %

ab 01.08.2027

8 %

ab 01.02.2028

4 %

ab 01.08.2028

0 % (entfällt)

Klimageschwindigkeits-Bonus nach Antragsdatum (Stand 2026, Richtlinie BEG EM)

Die Zwischenwerte ergeben sich aus dem Absenkungsschritt von 4 Prozentpunkten alle sechs Monate. Maßgeblich ist das Antragsdatum, nicht der Einbautermin. Wer den Antrag vor dem Stichtag stellt, behält den Bonus der damaligen Stufe, auch wenn der Einbau erst später folgt.

Die Basis der Förderung ändert sich für Wärmepumpen ab Q1 2027 ebenfalls: Die Grundförderung sinkt dann auf 15 %. Dafür greift ein EU-Wertschöpfungsbonus von 15 % für Wärmepumpen mit Ursprung in der Union. Bei Geräten ohne EU-Ursprung bleibt es bei 15 %. Wie der Nachweis läuft, regelt laut Richtlinie noch ein Infoblatt.

Rechenbeispiel: Was Warten kostet

Warten kostet bei einer Wärmepumpe mit 28.000 € förderfähigen Kosten pro Förderstufe 1.120 € Zuschuss, weil jede Absenkung des Klimageschwindigkeits-Bonus um 4 Prozentpunkte 4 % von 28.000 € entspricht. Der Betrag gilt für selbstnutzende Eigentümer, die den Bonus erhalten.

Beispiel: Ein Haushalt mit 45.000 € zvE tauscht eine 25 Jahre alte Gasheizung. Grundförderung 30 %, Klimabonus 16 %, Einkommensbonus 10 %: zusammen 56 %. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind das 15.680 € Zuschuss. Ein Antrag nach dem 01.02.2027 bringt nur noch 52 % und damit 14.560 €. Zusätzlich sinken die förderfähigen Kosten um 750 € je Halbjahr, sodass der Zuschuss etwas geringer ausfällt.

Zuschuss bei 28.000 € förderfähigen Kosten (30 % + Klimabonus + 10 % Einkommensbonus)
Antrag bis 31.01.2027 (56 %)
Zuschuss: 15.680 Euro
Antrag ab 01.02.2027 (52 %)
Zuschuss: 14.560 Euro
Antrag ab 01.08.2027 (48 %)
Zuschuss: 13.440 Euro
Antrag ab 01.02.2028 (44 %)
Zuschuss: 12.320 Euro

Quelle: Eigene Berechnung nach Förderrichtlinie BEG EM, Fassung 17.07.2026, Stand 2026; förderfähige Kosten konstant 28.000 € angenommen

Auch bei Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen greift der Klimageschwindigkeits-Bonus ohne Altersgrenze. Gasheizungen und jetzt auch Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Die Rechnung bleibt dieselbe, nur die Voraussetzung unterscheidet sich.

Was der Klimageschwindigkeits-Bonus voraussetzt

Der Klimageschwindigkeits-Bonus gilt 2026 nur für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Altanlage ersetzen: Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen ohne Altersgrenze sowie Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren Betrieb. Vermieter erhalten ihn nicht.

  • Die alte Heizung muss funktionstüchtig sein; eine bereits ausgefallene Anlage gefährdet den Bonus.

  • Die Altanlage muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

  • Sie wohnen im Objekt mit Hauptwohnsitz.

  • Die Förderung gibt es nur noch beim Wechsel von fossil zu erneuerbar. Der Ersatz einer Erneuerbaren-Anlage ab Baujahr 2008 wird nicht mehr gefördert.

Beim Heizungstausch einer Erneuerbaren-Anlage von vor 2008 gelten bis Q1 2027 halbierte Kosten und Sätze. Danach sollen pauschal 25 % der Gesamtkosten förderfähig sein. Auch dieser Wert ist in der Richtlinie noch als Platzhalter markiert.

Einkommensbonus und Familienzuschlag

Der Einkommensbonus ist seit dem 21.07.2026 gestaffelt: 40 % bei bis zu 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 €. Er sinkt nicht mit dem Antragsdatum; nach der aktuellen Richtlinie ist er von der Degression des Klimabonus nicht betroffen.

Der Familienzuschlag zieht einmalig 10.000 € vom anzusetzenden Einkommen ab, sofern mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt. Er gilt nicht je Kind. Ein Haushalt mit 50.000 € zvE und einem Kind wird damit wie ein Haushalt mit 40.000 € behandelt und erhält 30 %.

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Einkommensbonus

Deckel Gesamtförderung

bis 30.000 €

40 %

80 %

bis 40.000 €

30 %

70 %

bis 50.000 €

10 %

70 %

über 50.000 €

0 %

70 %

Einkommensbonus und Gesamtdeckel (Stand 2026)

Für einen Haushalt mit 28.000 € zvE ergeben sich rechnerisch 30 % + 16 % + 40 % = 86 %. Der Deckel von 80 % greift. Die Boni gelten nur für selbstgenutzte Wohneinheiten und bei Mehrfamilienhäusern anteilig nach Wohneinheiten.

Mehrfamilienhaus und mehrere Wohneinheiten

Bei mehreren Wohneinheiten steigen die förderfähigen Kosten gestaffelt: 28.000 € für die 1. Wohneinheit (Stand 2026), je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Die Grundförderung gilt auf alle Kosten bis zu diesem Höchstbetrag. Klima- und Einkommensbonus gelten nur auf den Anteil der selbstgenutzten Wohneinheiten.

Beispiel Haus mit Einliegerwohnung: Höchstbetrag 43.000 €. Bewohnen Sie eine Wohnung selbst und vermieten die andere, erhalten Sie die Boni nur auf die Hälfte der förderfähigen Kosten, höchstens 21.500 €.

Wie sicher ist die Förderung langfristig?

Die Wärmepumpenförderung ist nicht bis 2045 gesetzlich gesichert: Sie beruht auf einer Förderrichtlinie und Haushaltsmitteln, nicht auf einem Gesetz. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), seit 29.07.2026 in Kraft, hat die Heizungspflichten des früheren Gebäudeenergiegesetzes gestrichen. Es gilt freie Technologiewahl.

Das ändert die Logik: Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Wärmepumpe und keine Frist, die Sie zum Handeln zwingt. Wer einen Gaskessel einbaut, verstößt gegen kein Gesetz, erhält aber keinen Zuschuss. Zur Entscheidung gehören daher CO₂-Preis, Betriebskosten und die entgangene Förderung. Welche Quoten für Gas und Öl künftig kommen, regelt ein separates Gesetz, dessen Ausgestaltung noch aussteht.

Auch die kommunale Wärmeplanung zwingt Sie nicht zu einem Systemwechsel. Sie zeigt aber, ob ein Wärmenetz in Ihrer Straße geplant ist. Das ist wichtig, bevor Sie in eine Wärmepumpe investieren.

Zur Frage, warum Heizen mit Wärmepumpe teuer werden kann: Die Stromkosten hängen von der Jahresarbeitszahl, dem Strompreis und der Heizlast ab. Mit hohen Vorlauftemperaturen sinkt die Effizienz deutlich. Die Kosten im Vergleich mit Gas finden Sie hier:

Wärmepumpe vs. Gasheizung: Kosten 2026 im Vergleich →

Technische Voraussetzungen: Jahresarbeitszahl, Schallschutz, hydraulischer Abgleich

Für die Förderung ist keine Mindest-Jahresarbeitszahl vorgeschrieben: In den aktuellen Quellen (Technische FAQ BEG EM, Richtlinie Fassung 17.07.2026) steht keine JAZ-Schwelle. Die früheren Mindestwerte galten nur bis Ende 2023. Die Jahresarbeitszahl bleibt für die Wirtschaftlichkeit dennoch entscheidend.

  • Die Wärmepumpe muss im Wärmeerzeuger-Portal gelistet sein (Pflicht seit 03.11.2025).

  • Bei bivalenten Anlagen muss der zweite Erzeuger mindestens 30 % (parallel) bzw. 40 % (alternativ) der Heizleistung abdecken.

  • Als Spitzenlast bei Wärmepumpen ist nur ein Brennwertkessel zulässig.

  • Ab 01.01.2028 sind natürliche Kältemittel Pflicht.

Wärmepumpen mit R32 sind 2026 noch förderfähig, sofern sie im Wärmeerzeuger-Portal gelistet sind. Die Pflicht zu natürlichen Kältemitteln gilt erst ab 01.01.2028. Klären Sie mit dem Anbieter, bis wann das Gerät noch zulässig ist.

Als Orientierung für die Planung: Mit 35 °C Vorlauftemperatur (Fußbodenheizung) erreichen Luft-Wasser-Anlagen typischerweise eine JAZ von etwa 3,8 bis 4,5. Bei 55 °C sind es nur 2,5 bis 3,0. Der hydraulische Abgleich ist beim Heizungstausch Pflicht; fehlt er im Angebot, drohen Kürzungen. Der Fraunhofer ISE fand im Bestand keinen Zusammenhang zwischen Baualter und JAZ. Entscheidend sind die nötigen Heiztemperaturen.

Fraunhofer ISE: Wärmepumpen im Bestand ↗

Antragsweg: Antragsdatum, Vertragsabschluss und 36-Monats-Frist

Für den KfW-458-Zuschuss zählt das Antragsdatum, nicht der Einbautermin. Sie stellen den Antrag auf kfw.de nach Auftragserteilung, aber vor Rechnungseingang. Voraussetzung ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, wirksam erst mit der Förderzusage.

Ablauf bis zur Auszahlung

  1. Bestätigung zum Antrag einholen

    Ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA).

  2. Vertrag mit Bedingung schließen

    Der Vertrag wird erst mit der Förderzusage wirksam. Ein Vertrag ohne Bedingung gilt als förderschädlicher Vorhabenbeginn.

  3. Antrag bei der KfW stellen

    Dabei geben Sie die BzA-ID an und laden die Bonusnachweise hoch.

  4. Wärmepumpe einbauen

    Die Umsetzung beginnt nach der Zusage. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate.

  5. Nachweis führen

    Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Rechnungen reichen Sie innerhalb von 6 Monaten ein.

Häufige Antragsfehler vermeiden

  • Vertrag ohne aufschiebende Bedingung nicht unterschreiben

  • Keine Anzahlung vor Antragstellung leisten

  • Altanlage bis zum Antrag nicht außer Betrieb nehmen oder demontieren

  • Meldebescheinigung bei Familienzuschlag bereithalten

  • Steuerbescheid für den Einkommensbonus bereitlegen

  • Fotos und Entsorgungsnachweis der Altanlage aufbewahren

Mehr zum Ablauf bei Wohngebäuden finden Sie hier:

KfW Förderung Wohngebäude: Antragsablauf →

Kombination mit Ergänzungskredit und kommunalen Programmen

Den Eigenanteil nach dem Zuschuss können Sie mit dem KfW-Ergänzungskredit (KfW 358/KfW 359) finanzieren: bis zu 120.000 € je Wohneinheit. Der KfW 358 ist die zinsgünstigere Variante für Selbstnutzer mit höchstens 90.000 € Haushaltseinkommen. Der bereits zugesagte Zuschuss wird vom Kreditbetrag abgezogen.

Bei der Kumulierung gilt: KfW 458 lässt sich mit BAFA-Förderung für Gebäudehülle und Anlagentechnik kombinieren. Mit dem Effizienzhaus-Kredit KfW 261 ist es am selben Gebäude ausgeschlossen, mit 3 Jahren Sperrfrist in beide Richtungen. Auch die Steuerermäßigung § 35c EStG schließt die BEG-Förderung für dieselben Kosten aus.

Steuerbonus § 35c EStG als Alternative →

Landesprogramme sind in der Regel ergänzend zulässig, solange Sie keine Kosten doppelt ansetzen. Beispiele mit Status ACTIVE sind die IFB Hamburg (geringinvestive Maßnahmen Heizung, 15 %), die NRW.BANK Eigentumsförderung (Darlehen bis 220.000 €) und die L-Bank Kombi-Darlehen Wohnen. Einige Programme sind geschlossen, etwa HeiztauschPLUS in Berlin. Prüfen Sie Konditionen bei der Landesförderbank.

Fördermittel Bayern und weitere Bundesländer →

Häufige Fragen

Wird die Wärmepumpe 2027 noch gefördert?

Ja, nach aktuellem Stand wird die Wärmepumpe auch 2027 über die KfW-Heizungsförderung gefördert, jedoch mit niedrigeren Sätzen. Ab 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus auf 12 %, und die förderfähigen Kosten sinken um 750 €. Ab Q1 2027 ändert sich die Grundförderung von Wärmepumpen auf 15 % plus EU-Wertschöpfungsbonus.

Wie lange gibt es die staatliche Förderung für Wärmepumpen noch?

Ein festes Enddatum für die Wärmepumpenförderung existiert nicht. Nur der Klimageschwindigkeits-Bonus endet für Anträge ab 01.08.2028. Die Grundförderung hängt von Richtlinie und Haushaltsmitteln ab.

Wann beginnt die Absenkung der Wärmepumpenförderung?

Die Absenkung beginnt am 01.02.2027. Dann sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus erstmals um 4 Prozentpunkte, danach alle sechs Monate erneut.

Zählt das Antragsdatum oder der Einbautermin?

Das Antragsdatum entscheidet über die Förderhöhe, nicht der Einbautermin. Der Einbau darf nach der Zusage innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten erfolgen.

Wie viel weniger Förderung bekommt man, wenn man wartet?

Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind es etwa 1.120 € weniger je Halbjahr durch den Klimabonus. Zusätzlich sinken die förderfähigen Kosten um 750 € je Halbjahr. Bei einer Grundförderung von 15 % statt 30 % ab Q1 2027 kann der Verlust größer ausfallen, wenn die Wärmepumpe nicht als EU-Ware gilt.

Sinkt auch der Einkommensbonus?

Nach der aktuellen Richtlinie sinkt der Einkommensbonus nicht mit dem Antragsdatum. Er bleibt bei 40, 30 oder 10 % je nach Einkommen. Die Gesamtförderung bleibt auf 70 % bzw. 80 % gedeckelt.

Welche Jahresarbeitszahl ist für die Förderung gefordert?

Eine Mindest-Jahresarbeitszahl ist nach den aktuellen Quellen nicht vorgeschrieben. Gefordert sind die Listung im Wärmeerzeuger-Portal, der hydraulische Abgleich und bei bivalenten Anlagen Mindestanteile der Heizleistung.

Sind Wärmepumpen mit R32 noch förderfähig?

Ja, Geräte mit R32 sind 2026 förderfähig, wenn sie im Wärmeerzeuger-Portal gelistet sind. Ab 01.01.2028 sind natürliche Kältemittel Pflicht.

Fazit

Die Förderung für Wärmepumpen läuft 2026 mit 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus und bis zu 40 % Einkommensbonus bei einem Gesamtdeckel von 70 bis 80 %. Ab 01.02.2027 sinkt der Klimabonus, und ab Q1 2027 ändert sich die Grundförderung. Ein gesetzlicher Zwang zum Handeln besteht nicht, aber jedes Halbjahr Warten kostet bei 28.000 € förderfähigen Kosten rund 1.120 € Zuschuss.

Prüfen Sie zuerst Ihre Altanlage, Ihr Einkommen und Ihr Angebot. Unser kostenloser Sanierungscheck zeigt Ihnen in wenigen Minuten, welche Förderung für Ihr Haus realistisch ist. Verbindliche Konditionen bestätigen KfW und BAFA.

KfW Förderung Wohngebäude: Antragsablauf für Antragsteller (Stand 2026) → Fördermittel Bayern Sanierung: Regionale und bundesweite Programme 2026 → L-Bank Förderung Baden-Württemberg: Regionale Zuschüsse für Sanierung und Modernisierung (Stand 2026) →

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