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BAFA Förderung Einzelmaßnahmen 2026: Welche Maßnahmen zählen und wie viel Zuschuss Sie erhalten

Veröffentlicht am 3. November 2026

Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen ist ein Zuschuss der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) und beträgt Stand November 2026 für Gebäudehülle und Anlagentechnik 15 % der förderfähigen Ausgaben, mit gültigem individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 20 %. Gefördert werden Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung und Heizungsoptimierung. Der Heizungstausch läuft dagegen nicht über das BAFA, sondern über die KfW (Programm KfW 458).

Seit dem 21.07.2026 gelten reformierte Konditionen. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung konkret erhalten, welche Höchstgrenzen gelten und warum ein Vertrag ohne Bedingung vor dem Antrag die Förderung kosten kann. Wir stellen keine Anträge und beraten nicht vor Ort. Wir erklären die Regeln, damit Sie vorbereitet in das Gespräch mit Fachbetrieb und Energieeffizienz-Experte gehen.

Förderquoten und Kostengrenzen für Gebäudehülle und Anlagentechnik 2026

Die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen erstattet Stand November 2026 für Gebäudehülle und Anlagentechnik einen Grundfördersatz von 15 % der förderfähigen Ausgaben. Mit einem Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Gesamtquote auf höchstens 20 %. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten liegt innerhalb dieses 20-%-Deckels und ist keine zusätzliche Quote obendrauf. Grundlage ist die Förderrichtlinie BEG EM in der Fassung vom 17.07.2026.

Seit dem 21.07.2026 gilt für den iSFP-Bonus eine neue Bedingung: Er setzt ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € brutto voraus. Er greift nur auf die förderfähigen Ausgaben oberhalb des Deckels ohne iSFP, nicht auf die gesamte Bemessungsgrundlage. Der Deckel liegt ohne iSFP bei 30.000 € je Wohneinheit. Mit iSFP liegt er bei 60.000 € für die erste Wohneinheit (Quelle: Förderrichtlinie BEG EM, Nummer 8.4.2).

  • Gebäudehülle ohne iSFP: 15 % auf höchstens 30.000 € je Wohneinheit, also maximal 4.500 € Zuschuss.

  • Gebäudehülle mit iSFP: höchstens 20 % auf bis zu 60.000 € je Wohneinheit, also maximal 12.000 € Zuschuss.

  • Anlagentechnik ohne iSFP: 15 % der förderfähigen Ausgaben bis 30.000 € je Wohneinheit.

  • Anlagentechnik mit iSFP: bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben bis 60.000 € für die erste Wohneinheit.

Rechenbeispiel: Fassadendämmung ohne iSFP

Ein Eigentümer dämmt die Fassade seines Einfamilienhauses. Die förderfähigen Ausgaben betragen 36.000 € brutto. Anrechenbar sind nur 30.000 €, weil dies die Kostengrenze ohne iSFP ist. Der Zuschuss beträgt 30.000 € × 15 % = 4.500 €. Die übrigen 6.000 € bleiben ungefördert. Mit iSFP und einer Mindestinvestition von 30.000 € können Sie die Grenze auf 60.000 € anheben. Die genaue Höhe des Bonus berechnet Ihr Energieeffizienz-Experte nach der Förderrichtlinie.

Technische Mindestanforderungen, Energieberatung und Nachweise

Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) ist bei BAFA-Einzelmaßnahmen ab 3.000 € Investition Pflicht. Er kostet typischerweise 500 € bis 2.000 € und ist selbst förderfähig. Die Technischen Mindestanforderungen gelten je Bauteil: Das erneuerte Fenster muss etwa einen Uw-Wert von höchstens 0,95 W/(m²·K) erreichen, und die Hauseingangstür einen UD-Wert von höchstens 1,3 W/(m²·K).

Bei der Heizungstechnik ohne Austausch des Wärmeerzeugers, also der Heizungsoptimierung, ist ein hydraulischer Abgleich ab Maßnahmen über 1.000 € Pflicht. Er ist als eigene Maßnahme förderfähig. Die Energieberatung für Wohngebäude mit iSFP-Erstellung fördert das BAFA separat mit 50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 € ab drei Wohneinheiten. Für die Vorstellung des iSFP in der Eigentümerversammlung kommen einmalig 250 € hinzu (Stand 2026, EBW-Richtlinie vom 06.08.2024).

Heizungstausch gehört nicht in diesen Pfad

Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen oder Biomasseheizungen fördert die KfW im Zuschussprogramm KfW 458, nicht das BAFA. Der Grundfördersatz für Anlagen zur Wärmeerzeugung beträgt aktuell 30 %. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit liegen derzeit bei 28.000 € und sinken halbjährlich um 750 €. Diese Degression betrifft ausschließlich die Heizungsförderung der KfW, nicht die BAFA-Höchstgrenzen. Gebäudenetze (Errichtung, Umbau, Erweiterung) laufen dagegen über das BAFA, Wärmenetze über die KfW.

Beide Programme sind innerhalb der BEG EM kombinierbar. Dieselbe Kostenposition darf aber nie doppelt gefördert werden. Zur Antragsberechtigung und zu weiteren Regeln, etwa dem Bestmöglich-Prinzip oder einer möglichen De-minimis-Beihilfe bei gewerblicher Nutzung, gilt die Förderrichtlinie. Prüfen Sie diese Punkte vor der Beauftragung. Maßnahmenbeginn ist beim BAFA erst nach der Eingangsbestätigung zum Antrag zulässig, und zwar auf eigenes Risiko. Verbindlich wird die Förderung mit dem Zuwendungsbescheid.

Antragsreihenfolge: Warum der Vertrag vor dem Antrag steht

Der folgenschwerste Fehler bei BAFA-Einzelmaßnahmen ist ein Vertrag ohne Bedingung oder ein Baubeginn vor dem Antrag. Beides gilt als förderschädlicher Vorhabenbeginn. Die Reihenfolge ist daher fest vorgegeben, und sie beginnt mit der Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

Ablauf eines BAFA-Einzelmaßnahmenantrags

  1. EEE beauftragen

    Für Investitionen über 3.000 € ist ein Energieeffizienz-Experte verpflichtend. Der EEE erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB), die zwei Monate gültig ist.

  2. Vertrag mit Bedingung abschließen

    Der Liefer- oder Leistungsvertrag wird erst mit der Förderzusage wirksam. Er ist Voraussetzung der Antragstellung.

  3. Antrag im BAFA-Portal stellen

    Der Antrag wird über das BAFA-Kundenportal eingereicht, die TPB-ID ist anzugeben.

  4. Eingangsbestätigung abwarten

    Der Maßnahmenbeginn ist erst nach der Eingangsbestätigung per E-Mail zulässig, und zwar auf eigenes Risiko.

  5. Umsetzung und Verwendungsnachweis

    Nach der Umsetzung stellt der EEE die TPN aus, ebenfalls zwei Monate gültig. Der Verwendungsnachweis erfolgt online über das BAFA-Portal.

Wird der Antrag abgelehnt, gilt für dieselbe Maßnahme am selben Standort eine Sperrfrist von 6 Monaten. Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen. Stand 2026 gelten diese Fristen unverändert; verbindliche Details prüfen Sie auf bafa.de.

Häufige Fragen

Wo stellen Sie den Antrag auf BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen?

Den Antrag stellen Sie im BAFA-Kundenportal. Die Förderung für Einzelmaßnahmen nach BEG EM (Stand 2026) wird ausschließlich dort beantragt, nicht über die Hausbank und nicht über ein Landesportal.

Vor dem Antrag brauchen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Ohne diesen Vertrag ist der Antrag nicht möglich. Eine Technische Projektbestätigung (TPB) durch einen Energieeffizienz-Experten ist ebenfalls Voraussetzung und gilt maximal zwei Monate.

Wie läuft der Antrag auf BAFA-Förderung Schritt für Schritt ab?

Der Ablauf folgt einer festen Reihenfolge: Vertrag mit Bedingung, TPB, Antrag im BAFA-Portal, Eingangsbestätigung, Umsetzung und Verwendungsnachweis. Die Reihenfolge ist entscheidend, weil ein Vorhabenbeginn vor dem Antrag die Förderung ausschließt.

  1. Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen

  2. Technische Projektbestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten einholen (gültig zwei Monate)

  3. Antrag im BAFA-Kundenportal mit Unterlagen einreichen

  4. Eingangsbestätigung per E-Mail abwarten

  5. Maßnahme nach der Eingangsbestätigung umsetzen

  6. Technische Projektnachweis (TPN) und Verwendungsnachweis über das BAFA-Portal einreichen

Der Maßnahmenbeginn ist erst nach der Eingangsbestätigung zulässig, und zwar auf eigenes Risiko. Die Umsetzung muss vollständig erfolgen, bevor Sie den Verwendungsnachweis einreichen.

Welche Heizungsarbeiten fördert BAFA nicht, und wofür ist dann KfW 458 zuständig?

BAFA fördert im Rahmen der BEG EM keinen Wärmeerzeuger-Einbau oder -Tausch. Der Austausch einer Heizung gegen eine erneuerbare Heizung läuft seit 2024 über den KfW-Zuschuss 458. Gefördert werden über BAFA Heizungsoptimierungen wie Pumpentausch, hydraulischer Abgleich oder voreinstellbare Thermostatventile.

Für den Hydraulischen Abgleich nach Verfahren B gilt laut BEG-EM-Richtlinie eine Förderung von 15 % der Kosten, maximal 600 € pauschal je Wohneinheit. Gasbrennwertkessel sind seit 2024 nicht mehr förderfähig.

Ab wann lohnt sich ein Energieeffizienz-Experte bei BAFA-Einzelmaßnahmen, und was kostet er?

Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) ist bei BAFA-Einzelmaßnahmen ab einem Investitionsvolumen von 3.000 € verpflichtend. Er erstellt die Technische Projektbestätigung und die Technische Projektnachweis, die für den Antrag nötig sind.

Die Kosten für einen EEE liegen je nach Umfang bei 500 bis 2.000 €. Diese Leistung ist laut Infoblatt selbst über BAFA förderfähig. Zugelassene Experten finden Sie auf energie-effizienz-experten.de.

Warum sollten Sie die Kombination aus BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW 261 vorab prüfen?

BAFA-Einzelmaßnahmen und das KfW-Effizienzhaus 261 schließen sich für dasselbe Gebäude aus. Eine Kombination ist unabhängig von der EE- oder NH-Klasse generell nicht förderfähig. Zusätzlich gilt eine Sperrfrist von drei Jahren in beide Richtungen (KfW-Merkblatt 6000004854_M_261, Stand 2026).

Deshalb sollten Sie vor dem Vertrag durchrechnen, ob der reine BEG-EM-Weg mit Gebäudehülle, Anlagentechnik und KfW 458 wirtschaftlicher ist. Bei BAFA-Einzelmaßnahmen liegt die Gesamtförderquote bei höchstens 20 %, inklusive des 5-%-iSFP-Bonus.

Fazit

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